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Reisepass beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Reisepass Ausstellung 
  • bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
  • deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
    • muss persönlich beantragt werden
      • kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
      • kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
    • kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
  • Gültigkeit des Reisepasses verfällt vorzeitig, wenn 
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Passfoto eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
  • Voraussetzung: 
    • deutsche Staatsbürgerschaft 
    • es liegen keine Passversagungsgründe vor
  • erforderliche Unterlagen: 
    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • alternativ kann der Reisepass im Express-Bestellverfahren oder, wenn bis zum Reiseantritt keine Zeit für ein Express-Bestellverfahren (abholbereit in der Regel nach 3 Werktagen) mehr bleibt, auch als vorläufiger Reisepass beantragt werden
  • zuständig:
    • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
    • deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

Reisepass für Kinder
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis. 
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen. 

Der Reisepass 

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde, 
  • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen, bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA)  untauglich ist. 

Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist. oder das Ablaufdatum erreicht ist. 

Beantragung des Reisepasses
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. In bestimmten Ausnahmefällen kann Ihr Reisepass von Ihrer gesetzlichen Vertreterin oder Ihrem gesetzlichen Vertreter, Ihrer rechtlichen Betreuerin oder Ihrem rechtlichen Betreuer oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein. Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 2 bis 4 Wochen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland. 
 

Spezielle Hinweise für Trier

  • in erster Linie ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz zuständig
  • die Beantragung am Zweitwohnsitz setzt neben der Dringlichkeit eine Ermächtigung des Hauptwohnsitzes voraus
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Personen unter 18 Jahren:
    • persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich 
    • erfolgt persönlich durch eine sorgeberechtigte Person
      • es ist ausreichend wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt
      • allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
      • Einverständniserklärung und Ausweiskopie des nicht vorsprechenden Elternteils ist erforderlich
  • zusätzlicher Hinweis zu Fingerabdrücken: werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen
  • zusätzlicher Hinweis zur Abholung:
    • es findet keine schriftliche Aufforderung statt
      • beim normalen Reisepass erfolgt auf Wunsch des Kunden die Aufforderung zur Abholung per Mail
      • beim Express-Reisepass wird telefonisch oder per Mail informiert, sobald dieser zur Abholung bereit liegt
        • die Abholung ist auch ohne Terminvereinbarung möglich
      • bei Abholung durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: 70,00 EUR

    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

  • Gebühr: 37,50 EUR

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

  • Gebühr: 32,00 EUR

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

  • Gebühr: 22,00 EUR

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen

  • Gebühr: 21,00 EUR

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

Spezielle Hinweise für Trier

Gebührenänderung ab 01.01.2024:

  • für Personen ab 24 Jahren:
    • Reisepass 70,00 Euro
    • Reisepass für Vielreisende 92,00 Euro

Zahlungsart

  • auch mit EC Karte möglich

Benötigte Unterlagen

  • biometrisches Passfoto
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
    • es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus 
  • ein vorhandener Reisepass ist vorzulegen, auch wenn er ungültig ist
  • bei Verlust: Verlustanzeige (wird im Bürgeramt im Rahmen der Vorsprache aufgenommen)
  • nach Einbürgerung ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen

zusätzlich in seltenen Fällen

  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt oder sich der Familienname geändert hat
    • z. B. Heirat, Wiederannahme des Geburtsnamens
  • falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 3 - 4 Wochen
  • Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)
  • Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Was, wenn kurzfristig ein Reisepass benötigt wird?

  • Ausstellung eines Express-Passes ist möglich

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im Reisepass?

  • dabei handelt es sich um die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nicht das O-o (OCR-Lesbarkeit)

Ab wann kann ein Reisepass beantragt werden?

  •   ein Reisepass kann bereits ab Geburt beantragt werden
    • für Einreise in die USA erforderlich 

Kann die Reisepassnummer bei der Beantragung direkt mitgeteilt werden?

  • Ja, ist auf Wunsch möglich

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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