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Sehteststelle Anerkennung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

  • die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
  • die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
  • die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
  • die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Nachweise über das Vorliegen der geforderten Sachkunde

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen