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Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Ziel ist, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen. Sie ist daher vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.

Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen die Betroffenen lernen,

  • Schwierigkeiten zu überwinden,
  • Selbstbewusstsein aufzubauen und
  • andere Meinungen zu achten.

Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Verfahrensablauf

Das Jugendamt beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Gebühren / Kosten

Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.

  • Gebühr:

Benötigte Unterlagen

Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Offene Jugendhilfe - ASD

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de