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Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Leistungsbeschreibung

Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
  • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

Gebühren / Kosten

Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.

Benötigte Unterlagen

Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Offene Jugendhilfe - ASD

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de