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Sammlungen: Erlaubnispflicht

Leistungsbeschreibung

Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • der Erlaubnis kann formlos schriftlich erfolgen
  • eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
  • die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet

Spezielle Hinweise für Trier

erteilt wird eine Sammlungserlaubnis wenn

  • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gestört wird
  • die ordnungsgemäße Durchführung sowie die zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages gewährleistet ist
  • die Kosten der Sammlung in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich

  • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
  • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • es fallen keine Gebühren an

Benötigte Unterlagen

Spezielle Hinweise für Trier

Vor der Durchführung ist schriftlich anzuzeigen:

  • Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)

Nach Abschluss der Sammlung sind schriftlich anzuzeigen:

  • Ergebnis des Sammlungserlöses
  • Aufstellung über die Kosten der Sammlung
  • Verwendung des Reinertrages
  • Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende

Besonderheiten

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 3 - 4 Tage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen