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Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

Leistungsbeschreibung

Nach § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht gewährt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Stadt- und Verkehrsplanung

Kaiserstr. 18 a
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

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