Das Land Rheinland-Pfalz hat ein neues Strukturförderprogramm für die freie Szene ins Leben gerufen. Ziel ist, Einrichtungen und Initiativen bei nachhaltigen strukturellen Veränderungsprozessen zu unterstützen, um langfristig eine wirtschaftlich tragfähige Basis zu ermöglichen. Dies ist möglich über drei Schienen:
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Träger von nicht-kommerziellen Kultureinrichtungen und kulturell bedeutsamen Initiativen der Freien Szene sind. Das Programm ist auf drei Jahre angelegt, pro Jahr sind maximal 10.000 Euro pro Projektträger förderfähig, die maximal 50 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Im Bereich der Konzeptförderung kann eine Förderung von bis zu drei Jahren in Aussicht gestellt werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist eine kommunale Beteiligung. Gern können Sie uns ansprechen, sollte eine Antragstellung für Sie in Betracht kommen. Bitte prüfen Sie bereits im Vorfeld, ob Sie die folgenden beiden Kriterien, die von Landesseite für die Antragsstellung notwendig sind, erfüllen:
Sollten Sie Interesse an einer städtischen Kofinanzierung haben, wenden Sie sich bitte bis zum 16. Oktober 2022 mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen an stadtkultur@trier.de uns, sodass wir genügend Zeit haben, die Unterlagen bis zum 15. November – dem offiziellen Antragschluss – zu prüfen.
Alle Informationen finden Sie hier: https://kulturland.rlp.de/de/kultur-foerdern/foerderprogramme/