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30.04.2024

Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Trier und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren mit Gestaltungsrichtlinie

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes i.d.F. vom 19.04.1994 (GBGl. I S. 854), der §§ 42 Abs. 2 und 47 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273 und des § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in ihren derzeitigen Fassungen erlässt die Stadt Trier auf Beschluss des Stadtrates vom 16.04.2024 folgende Satzung:

Den vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten pdf-Datei.

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