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Ausschankgenehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Ausschankgenehmigung

  • wird benötigt, um vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr außerhalb öffentlicher Gaststätten auszuschenken
  • eine Gestattung ist zeitlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt und ist jederzeit widerrufbar

Beantragung

  • erfolgt mittels Antrag
    • persönlich, schriftlich, per Fax oder per Mail
    • wird auf Wunsch per Post oder Mail an Antragsteller gesendet
  • soll spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen


Bei Veranstaltungen

in Gebäuden, die keine Gaststätte / Versammlungsstätte sind:

  • muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen
  • sind die baurechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen
    • die Zusatimmung der Bauaufsicht und der Feuerwehr ist erforderlich

auf privater Fläche:

  • muss das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen

  • dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnlich Geräte nur in solcher Lautsträke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird

  • im Einzelfall kann auf Antrag hin das Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen erteilen

  • mit hohem Besucheraufkommen, ist das Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst rechtzeitig zu informieren 

auf öffentlichen Flächen:

  • ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen
  • ist für Sammlungen von Geld- und Sachspenden eine Erlaubnis beim Ordnungsamt einzuholen
  • dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnlich Geräte nur in solcher Lautsträke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird
  • mit hohem Besucheraufkommen, ist das Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst rechtzeitig zu informieren 
  • es handelt sich um eine für die Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltung (außerhalb öffentlicher Gaststätten)

An wen muss ich mich wenden?

Terminvereinbarung

  • erfolgt online
  • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

Gebühren / Kosten

  • zwischen 33,00 und 4000,00 Euro
  • wird nach Aufwand festgesetzt

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
  • Nutzungserlaubnis oder Mietvertrag bei Veranstaltungen in Turnhallen, Bürgerhäusern etc.
  • Lageplan bei größeren Veranstaltungen

Rechtliche Grundlage

  • Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

Bearbeitungszeit

  • keine Angabe möglich

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen