Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Leistungsbeschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.
Gebühren / Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob eine erweiterte Melderegisterauskunft für private oder gewerbliche Zwecke eingeholt wird. Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig. Bei einem größeren Verwaltungsaufwand, wie bspw. beim Rückgriff auf Archivdaten, kann sich die Gebühr erhöhen.
Spezielle Hinweise für Trier
Pro Auskunft
- 11,00 Euro private Melderegisterauskunft
- 12,00 Euro gewerbliche Melderegisterauskunft
- 13,50 Euro Adresshandel/Werbung
- 10,00 Archivauskunft
- gebührenfrei für Behörden
Zahlungsart
- auch mit EC-Karte möglich
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
Angabe von mindestens 3 Suchmerkmalen zur Anfrageperson aus
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- letzte bekannte Anschrift
bei schriftlichen Anfragen
- Verrechnungsscheck oder Kopie der bereits erfolgten bargeldlosen Zahlung auf ein Konto der Stadtverwaltung Trier unter Angabe des Vertragsgegenstandes 511140000137 beifügen
- Lastschrifteinzug ist nicht möglich
Besonderheiten
HinweiseAus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Rechtliche Grundlage
- § 45 Bundesmeldegesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - BürgeramtAm Augustinerhof
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Wichtige Hinweise für die Bürger:
Das Bürgeramt baut ab Montag, 19. März um
Anschrift während des Umbaus: Jägerkaserne Trier-West , Eurener Straße 48a, Gebäude 4
barrierefreier Zugang
Kostenfreie Parkplätze sind vorhanden
Erreichbar mit den Buslinien 1 und 2, Haltestelle Blücherstraße
Gelbe Säcke und Biotüten sind im Fundbüro, Hindenburgstraße 3 erhältlich
Öffnungszeiten des Fundbüros: Montag - Freitag 08:00 - 12.00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-4903
E-Mail: Kontakt aufnehmen