Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Gebühren / Kosten
30,00 bis 80,00 Euro je nach technischem Aufwand.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Formular Prüfungsbericht (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG)
Der Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein. Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
Anhand des Prüfberichts wird bei Unternehmern und Selbstständigen der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und des wirtschaftlichen Erfolgs der unternehmerischen Tätigkeit erbracht. -
Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG)
Freiberufler (z.B. Künstler oder Sprachlehrer) müssen keinen Prüfbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind andere Belege vorzulegen: Steuerbescheide, Netto-Gewinn-Ermittlung des Steuerberaters, Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen, Abrechnungen mit Galeristen und Auktionshäusern und ähnliches.
Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen. - Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum Im Original und in Kopie
- Krankenversicherung Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
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Angemessene Altersversorgung
Nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben:
Es ist ein Angebot (Original und Kopie) einer privaten Rentenversicherung vorzulegen, das bei Vollendung des 67. Lebensjahres- eine monatliche Rente von 1.109,88 EUR (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 159.823 EUR garantiert. Alternativ kann auch durch aktuell vorhandenes Vermögen der Nachweis erbracht werden.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerangelegenheiten - Ausländer- und StaatsangehörigkeitsrechtThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr (Achtung keine Erstanträge Aufenthaltserlaubnis, Familien- und Arbeitsrechtliche Anfragen, Abgabe neuer Einbürgerungsanträge, Vorsprachen bei Familiennachzugsangelegenheiten)
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-1338
E-Mail: Kontakt aufnehmen