Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier A.R.T. - AbfalltelefonMetternichstr. 35
54292 Trier
Montag - Donnerstag:
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 15:00 Uhr
E-Mail: info@art-trier.de
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier A.R.T.
Metternichstraße 33
54292 Trier
Verwaltung
Mo - Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 13:00 Uhr
E-Mail: info@art-trier.de