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25.04.2017

Chancen und Risken unfair verteilt

Abfall mit Einwegverpackungen
Einwegverpackungen, zum Beispiel für Getränke, sind eine erhebliche Umweltbelastung. Das neue Verpackungsgesetz soll nun die Recyc- lingquote erhöhen. Foto: Rudolpho Duba / pixelio.de
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) setzt sich seit Monaten dafür ein, dass das künftige Verpackungsgesetz stärker an den Interessen von Umwelt und Bürgern ausgerichtet wird und übt deutliche Kritik an der kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Fassung. „Die privaten Dualen Systeme werden begünstigt“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme.

Das Gesetz, mit dem sich noch der Bundesrat befasst, sieht unter anderem vor, mit Hilfe der Ausweitung der Pfandpflicht und der Förderung von Mehrwegverpackungen die Recyclingquote zu erhöhen. An den Abfallsammelbehältern (Sack oder Tonne) sowie deren Inhalt ändert sich erst einmal nichts. „Dennoch hat das Gesetz, sollte es in der aktuellen Fassung in Kraft treten, negative Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Entsorger und damit mittelbar auf die Bürger“, betont der A.R.T. und nennt als Beispiel die Papierverpackungen. Erst kürzlich hat der Zweckverband im Rechtsstreit mit dem Dualen Systembetreiber Zentek, bei dem es um das Eigentum des Inhalts der kommunalen Papiertonne geht, in zweiter Instanz gewonnen. „Dieses Urteil wird mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes, das den Dualen Systemen einen gesetzlichen Herausgabeanspruch am Papier aus der kommunalen Tonne zuspricht, zunichte gemacht. Für uns bedeutet dies mehrere hunderttausend Euro Umsatzeinbußen“, heißt es in der Stellungnahme. Die aus der Papiervermarktung erzielten Erlöse könnten den Gebührenhaushalt nicht mehr in dem bisherigen Maße positiv beeinflussen. Weil dem A.R.T. als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger „lukrative Stoffströme entzogen würden, sind langfristig Gebührenerhöhungen unumgänglich“.

Der Zweckverband kritisiert außerdem, dass die „asymmetrische Verteilung von Chancen und Risiken in der Abfallwirtschaft durch das neue Gesetz fortgeführt wird“. So solle die Überwachung der Verwertungsquoten und die Vergütung durch Vertreter der Verpackungsindustrie vollzogen werden. „Das wirft die Frage auf, ob da nicht der Bock zum Gärtner gemacht wird. Der Trend, dass die Erlöse privatisiert und die Probleme solidarisiert werden, findet kein Ende“, heißt es in der Stellungnahme. Während private Entsorgungsunternehmen von gewinnbringenden Stoffströmen profitierten, sei der jeweilige öffentlich-rechtliche Entsorger für die Bürger klarer und einziger Ansprechpartner für alle Probleme rund um den Müll – unabhängig, ob er für die schlechte Qualität von Gelben Säcken oder überfüllte Glascontainer zuständig sei oder nicht. Mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesrats zum Verpackungsgesetz will sich der A.R.T. weiter für die Interessen der Bürger einsetzen.