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05.09.2017

Benutzungspflicht ist der Knackpunkt

Verkehrsschild nicht benutzungspflichtiger Radweg
Dieses Verkehrszeichen für einen nicht benutzungspflichtigen Radweg gibt es bisher in Deutschland nicht.
Für die Kennzeichnung des Nebenwegs der runderneuerten Loebstraße als Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, hat es aus Sicht des Rathauses keine praktikable Alternative gegeben. In seinem Antwortschreiben auf eine Anfrage der SPD im Baudezernatsausschuss weist Baudezernent Andreas Ludwig außerdem darauf hin, dass die Ausweisung als „Rad-Gehweg“ im Bebauungsplan enthalten ist und zugleich Bestandteil des Zuschussantrags bei der Landesregierung war. Von einer verspäteten Information der Ratsfraktionen, wie von der SPD moniert, könne daher nicht die Rede sein.

Die Gehwegbeschilderung hatte für Irritationen gesorgt, da der Weg vorrangig für den Fahrradverkehr angelegt wurde und als wichtiger Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Moselufer und Ruwertal gilt. Gegen eine Ausweisung als Radweg habe vor allem die damit verbundene Benutzungspflicht gesprochen, betonte Ludwig. „Wir wollen dem schnellen, sportlichen Radfahrer die Möglichkeit geben, auf der Hauptstraße zu fahren.“ Außerdem darf, so ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, eine Benutzungspflicht nur dann angeordnet werden, wenn eine erhöhte Gefährdung der Verkehrsteilnehmer besteht. Dies sei aber in der Loebstraße nicht gegeben, so Ludwig.

Wilko Kannenberg, Verkehrsplaner im Stadtplanungsamt, erläuterte ergänzend, welche Regeln Radfahrer beachten müssen, wenn sie auf einem für sie freigegebenen Gehweg fahren. Demnach darf von ihnen keine Gefährdung oder Behinderung der Fußgänger ausgehen. Fußgänger sollten mit einer Geschwindigkeit von „deutlich unter 20 km/h“ umfahren werden. Eine durchgängige „Schrittgeschwindigkeit“ sei dagegen nicht vorgeschrieben.

Ludwig räumte ein, dass die jetzige Beschilderung keine optimale Lösung sei. „Am besten wäre es, wir könnten einen Radweg mit freiwilliger Benutzung ausweisen, aber das ist in Deutschland nicht vorgesehen.“ In Frankreich und Österreich gibt es ein entsprechendes Verkehrszeichen: Ein blaues, viereckiges Schild mit Fahrradsymbol. Im Unterschied zum runden Schild für einen benutzungspflichtigen Radweg. „Ich werde beim Bundesverkehrsministerium die Einführung dieses Zeichens anregen“, versprach Ludwig.

Lückenschluss Hindenburgstraße

Unterdessen kommt die Stadt bei der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Schritt für Schritt voran. Die einzelnen Maßnahmen werden seit 2016 regelmäßig im Arbeitskreis Radverkehr besprochen, dem Vertreter der Stadtratsfraktionen, des Jugendparlaments, des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), des Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Clubs (ADFC), der Lokalen Agenda 21, der Polizeiinspektion Trier, des Tiefbau-, des Straßenverkehrs- und des Stadtplanungsamts angehören. Im Blickpunkt steht derzeit die Schließung von Lücken in den Nord-Süd-Achsen durch die Innenstadt, zum Beispiel in der Hindenburgstraße auf Höhe der Kurzzeitparkplätze am Theater.

Bereits diese Woche beginnen Bauarbeiten zur Umgestaltung und Neumarkierung der Kreuzung Kaiserstraße/Neustraße/Südallee/Saarstraße, die die Querung dieses Knotenpunkts für Radfahrer erleichtern soll. Ebenfalls in die Wege geleitet ist der Bau der Fahrradstation am Hauptbahnhof durch die Stadtwerke. Demnächst soll außerdem in Abstimmung mit den Nachbarstädten eine Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg zwischen Schweich, Trier und Konz in Auftrag gegeben werden.