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15.11.2016 | Flächennutzungsplan Trier 2030

Wo soll die Stadt Bauland ausweisen?

Baudezernent Andreas Ludwig (r.) tauscht sich mit den zuständigen Mitarbeitern des Stadtplanungsamts, Stefan Leist (l.) und Heike Defourny, über die aktuelle Version des Flächennutzungsplans aus.
Baudezernent Andreas Ludwig (r.) tauscht sich mit den zuständigen Mitarbeitern des Stadtplanungsamts, Stefan Leist (l.) und Heike Defourny, über die aktuelle Version des Flächennutzungsplans aus.
Das Verfahren zum Flächennutzungsplan Trier 2030 (FNP) geht in die nächste Phase: Dabei steht die Entscheidung zwischen den beiden alternativen Wohnbaugebieten „Brubacher Hof“ und „Unterm Langenberg“ im Blickpunkt. Im November und Dezember sind hierzu zwei Infoveranstaltungen und eine Podiumsdiskussion geplant. Unterdessen dauert die Auswertung der von den Bürgern eingebrachten Stellungnahmen zur Offenlage des Planentwurfs an.

Als der Stadtrat kurz vor Weihnachten 2015 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs gefasst hat, war klar, dass der Plan nicht so bleiben kann. „Mit dem für das Rathaus verbindlichen Entwurf des regionalen Raumordnungsplans werden der Stadt Trier bis zum Jahr 2030 nämlich nur 112 Hektar neues Wohnbauland zugestanden, wobei die vorhandenen Baulandreserven in Baulücken und laufenden Bebauungsplanverfahren schon abgezogen sind. Im Entwurf sind demgegenüber circa 139 Hektar Wohnbauland neu dargestellt“, erläutert Baudezernent Andreas Ludwig.

Der Stadtrat war sich in seiner Entscheidung dieser Diskrepanz bewusst und hat deshalb gleichzeitig beschlossen, dass im weiteren Verfahren eine Entscheidung zwischen den potenziellen Baugebieten „Brubacher Hof“ (Mariahof) und „Unterm Langenberg“ (Euren/Zewen) zu treffen ist und nur eine dieser Flächen weiterverfolgt werden soll.

Die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs erfolgte vom 11. Januar bis zum 4. März 2016. Während für den „Brubacher Hof“ zum damaligen Zeitpunkt umfangreiche Informationen und Gutachten im Hinblick auf die Standorteignung vorlagen, stand die differenzierte Flächenbewertung für den Standort „Unterm Langenberg“ noch aus.

Gutachten für den Langenberg

Inzwischen wurde auch für den Langenberg eine ausführliche Standortprüfung vorgelegt, die sich wie bei den übrigen neu ausgewiesenen Bauflächen nach einem festen Kriterienkatalog richtet. Dabei wurden zu verschiedenen Fragestellungen vertiefende Gutachten durch externe Fachbüros eingeholt. Zu den Ergebnissen der Standortbewertung für die beiden potenziellen Baugebiete finden zwei Bürgerinformationen statt:

  • Mittwoch, 23. November, 19 Uhr, Turnhalle der Grundschule Mariahof.
  • Mittwoch, 30. November, 19 Uhr, Druckwerk Euren.

Zum Thema Verkehrserschließung wurde das Büro Schönhofen aus Kaiserslautern mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Weil eine Nutzung des bestehenden Straßennetzes in Euren und Zewen städtebaulich nicht vertretbar ist, hat das Büro mehrere Alternativen für eine neue Anbindung entwickelt. Die Herausforderung dabei war die Querung der Bahngleise in Form einer Unter- oder Überführung. Hierzu entwickelten die Straßenplaner Lösungen in drei Varianten. Neben einer groben Kostenschätzung stellen die Gutachter auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorschläge gegenüber. Als Vorzugsvariante wird eine Brückenlösung vorgeschlagen, weil nur in diesem Fall die Regie bei der Stadt liegen würde.

Bei der Standortanalyse für das potenzielle Wohngebiet „Unterm Langenberg“ wurden auch die Auswirkungen der verschiedenen Erschließungsvarianten auf das Verkehrsnetz in den Blick genommen. Das Büro R+T aus Darmstadt hat dazu das Verkehrsaufkommen des Neubaugebietes ermittelt und die Wirkungen der Anbindungsvarianten untersucht. „Dabei ging es vor allem darum, welche Variante im Hinblick auf die Lage im Verkehrsnetz am sinnvollsten ist und welche Mehrbelastungen oder Entlastungen sich in den bestehenden Ortsteilen von Euren und Zewen ergeben“, erklärt Baudezernent Andreas Ludwig.

Hinsichtlich der ökologischen Bedeutung kommt das Büro Hortulus zu dem Ergebnis, dass ein Wohngebiet an dieser Stelle unmittelbare Auswirkungen auf sensible Biotopstrukturen hätte und Lebensräume von streng geschützten Arten tangieren würde. Weitere Gutachten befassen sich mit den zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Schienenverkehr auf der Westtrasse (Büro Firu aus Kaisers- lautern) und mit der stadtklimatischen Auswirkung auf bestehende Wohngebiete (Büro GEO-NET aus Hannover). Zur Ergänzung der Gutachten wurden vom Stadtplanungsamt die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ausgewertet.

Um die Vor- und Nachteile des „Langebergs“ und des Alternativgebiets „Brubacher Hof“ mit unterschiedlichen Interessensvertretern zu diskutieren, findet am Mittwoch, 14. Dezember, in der Europäischen Rechtsakademie eine Podiumsdiskussion statt. Darüber hinaus wird sich im November auch der Architektur- und Städtebaubeirat mit dem Flächennutzungsplanentwurf beschäftigen.

Wie geht es weiter?

Nach der Entscheidung für eine der beiden Flächen muss der überarbeitete Flächennutzungsplan Trier 2030 erneut öffentlich ausgelegt werden. Dann besteht die Möglichkeit, die überarbeitete Planung einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Auch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Der genaue Zeitpunkt für die erneute öffentliche Auslegung steht noch nicht fest. Die Bekanntmachung erfolgt nach der Beschlussfassung des Stadtrates in der Rathaus Zeitung.

Auswertung der Bürgereingaben

Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs von Januar bis März 2016 ist eine Vielzahl von Stellungnahmen zu unterschiedlichsten Themen oder Teilräumen im Stadtgebiet beim Stadtplanungsamt eingegangen. Diese Stellungnahmen werden derzeit vom Stadtplanungsamt ausgewertet und innerhalb des Rathauses abgestimmt. Der Stadtrat wird dann im Rahmen einer Gegenüberstellung der Bürgerstellungnahmen und deren Bewertung durch die Verwaltung eine Entscheidung treffen. Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

„Angesichts der Komplexität der Planung und der sehr großen Zahl der Stellungnahmen wird die weitere Auswertung voraussichtlich noch einige Monate in Anspruch nehmen. Erst nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat können die Einwender schriftlich über das Ergebnis der Beratung informiert werden“, erläutert Stefan Leist, Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt.