Sprungmarken

Ausstellung von Urkunden

Folgende Urkunden können aus den beim Standesamt geführten Registern ausgestellt werden:

  • beglaubigte Abschriften aus den Registern
  • Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
Die Urkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, welches das Register führt. Es dürfen keine älteren Urkunden (zum Beispiel aus dem Stammbuch) beglaubigt, sondern nur neue, aktuelle Urkunden aus den Registern erteilt werden.

Anspruch auf Ausstellung einer Urkunde haben folgende Personen:

  • die betreffende Person selbst
  • Ehegatte oder Lebenspartner der Person
  • Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel
  • Geschwister (Geburts- und Sterbeurkunden)
  • andere Personen nur, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird (bitte beim Standesamt nachfragen)

Die Erteilung von Urkunden oder Auskünften aus älteren Registern (Geburtenregister älter als 110 Jahre, Heiratsregister älter als 80 Jahre und Sterberegister älter als 30 Jahre) ist an weniger strenge Anforderungen geknüpft.

Die Gebühr beträgt pro Urkunde 13,- Euro. Wenn mehrere Urkunden der gleichen Art benötigt werden, kosten die weiteren Exemplare jeweils 6,50 Euro. In wenigen Fällen, zum Beispiel zur Vorlage bei der Rentenversicherung, werden Urkunden gebührenfrei ausgestellt. Die Urkunden sind dann auch nur für diesen Zweck nutzbar. Daher bitte immer den Verwendungszweck angeben!

Die Urkunden können Sie online beantragen. Die Beantragung ist an ein ePayment-Verfahren gekoppelt, so dass die Urkunde direkt mit PayDirekt (Giropay) oder PayPal bezahlt wird. Für Fälle von Nachbeurkundungen, bei denen das Standesamt zum Beispiel eine Geburt eines Kindes im Ausland im Nachhinein beurkundet hat, ist das Online-Verfahren derzeit noch nicht nutzbar.

Urkunde können im Ausnahmefall auch weiterhin per E-Mail an standesamt@trier.de schriftlich beantragt werden. Sie können sich auch telefonisch informieren (Tel. 0651/718-1343 und -2348).

Wir benötigen insbesondere folgende Angaben:

  • Wer fordert die Urkunde an? (Name, Anschrift, E-Mail)
  • Welche Urkunde wird benötigt und von welcher Person? (Name und Daten der Person)
  • Verwandtschaftsverhältnis zu dieser Person
  • Verwendungszweck der Urkunde

Wenn die Urkunden per E-Mail beantragt werden, müssen sie im Voraus durch Überweisung bezahlt werden. Nach Eingang der Urkundenanforderung wird die Rechnung kurzfristig per E-Mail (oder per Post, falls keine Mail-Adresse bekannt ist) mit Angabe der Gebührenhöhe und des Kassenzeichens zugesandt. Sobald der Zahlungseingang festgestellt ist, werden die Urkunden zur Post gegeben.

Wir bitten zu beachen, dass bei Online-Anforderung von Personenstandsurkunden über private Anbieter wie zum Beispiel standesamt24.de oder standesamt.com höhere Gebühren anfallen und sich die Bearbeitung unter Umständen wegen fehlender Vollmacht verzögern wird.

 
Zuständiges Amt