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Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
Leistungsbeschreibung
Benötigt man den richtigen Kartenführerschein schneller, als die Behörde diesen auf normalem Wege in Auftrag geben und ausstellen kann, kann man eine kostenpflichtige Expressherstellung des Führerscheins beantragen. Diese erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Der Express-Führerschein muss bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden oder kann auf Wunsch gebührenpflichtig per Direktversand zugesendet werden.
Spezielle Hinweise für Trier
Der Führerschein muss in Trier bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. Ein Direktversand ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Gebühren / Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest
Spezielle Hinweise für Trier
30,00 Euro Expresszuschlag
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen