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Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)

Leistungsbeschreibung

Benötigt man den richtigen Kartenführerschein schneller, als die Behörde diesen auf normalem Wege in Auftrag geben und ausstellen kann, kann man eine kostenpflichtige Expressherstellung des Führerscheins beantragen. Diese erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Der Express-Führerschein muss bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden oder kann auf Wunsch gebührenpflichtig per Direktversand zugesendet werden.

Spezielle Hinweise für Trier

Der Führerschein muss in Trier bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. Ein Direktversand ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Gebühren / Kosten

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest

Spezielle Hinweise für Trier

30,00 Euro Expresszuschlag

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
 
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