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18.11.2014

Aus dem Stadtrat

Foto: Der Stadtrat tagt in neuer Besetzung im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Knapp vier Stunden dauerte die Sitzung des Trierer Stadtrats am Dienstag vergangener Woche. Zu Beginn begrüßte Oberbürgermeister Klaus Jensen die Klasse 9a vom AMG. Sie besuchte die Stadtratssitzung im Rahmen ihres Sozialkundeunterrichts. Der Stadtrat fasste danach in der vorletzten Sitzung des Jahres 2014 unter anderem folgende Beschlüsse:

Resolution zu TTIP, CETA und TiSA
Die geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada haben in den vergangenen Monaten zunehmend einen kontroversen Widerhall in den Medien und der Gesellschaft erfahren. Jetzt hat hierzu auch der Trierer Stadtrat mit großer Mehrheit eine kritische Resolution verabschiedet, die gemeinsam von SPD, Grünen, FWG, Linken und Piraten eingebracht worden war.
Das Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) wird seit Juni 2013 zwischen den USA, der EU sowie weiteren assoziierten Staaten hinter verschlossenen Türen verhandelt, ähnlich wie TiSA (Trades in Services Agreement), ein angestrebter Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen der EU und den USA. CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, das bereits ausgehandelt wurde. Bevor es in Kraft tritt, müssen es auch noch die nationalen und das EU-Parlament ratifizieren.
Die Resolution des Trierer Stadtrats zu den Freihandelsabkommen hat zum Ziel, „die kommunale Selbstverwaltung zu verteidigen“, wie Marc- Bernhard Gleißner (Linksfraktion) ausführte. Sie wendet sich insbesondere gegen vier Aspekte: Die Intransparenz der Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird als undemokratisch kritisiert, da sie es Betroffenen wie den Kommunen nicht erlaube, Einfluss zu nehmen. Der angestrebte verbesserte Schutz ausländischer Investitionen gefährde die Organisationshoheit der Kommunen und deren Handlungsautonomie.
Auch wird eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung befürchtet, wenn immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstleistungssektors als von „allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ deklariert würden, die dann im Wettbewerbsverfahren auszuschreiben seien. Zuletzt werden sogenannte Stillstands- und Ratchet- Klauseln der Abkommen kritisiert, die verhindern, dass Liberalisierungen oder Privatisierungen später wieder zurückgenommen werden dürfen. Eine einmal privatisierte kommunale Wasserversorgung dürfe damit nicht mehr – wie soeben in Berlin geschehen – rekommunalisiert werden.
Diesen Argumenten schlossen sich Redner fast aller Fraktionen an, die zudem auf die Gefahr hinwiesen, dass im Rahmen der Verträge europäische Standards zum Beispiel zu Umwelt oder Sozialem abgesenkt werden könnten. Auch der geplante Investitionsschutz wurde durchweg kritisch gesehen: Unternehmen sollen durch die Handelsabkommen die Möglichkeit erhalten, Staaten vor unabhängigen, geheim tagenden Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie etwa durch neue Gesetzgebungen ihre Investitionen gefährdet oder ihre Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt sehen. Diese Paralleljustiz wurde als undemokratisch gegeißelt.
Einzig Martin Neuffer sprach sich im Namen der FDP uneingeschränkt für die geplanten Freihandelsabkommen aus. „Wir glauben, dass TTIP, TiSA und CETA eine ähnliche Erfolgsgeschichte schreiben werden wie der gemeinsame europäische Binnenmarkt.“ Die Kritikpunkte der anderen Parteien wies er zurück: Im Oktober 2014 habe die EU ihr Verhandlungsmandat veröffentlicht, aus dem hervorgehe, dass europäische Standards gewahrt und die kommunale Daseinsfürsorge von den Verträgen ausgeklammert werden sollen.
Mit großer Mehrheit stimmte der Rat gegen die Stimmen der FDP der Resolution zu. Sie fordert, dass Inhalte der Freihandelsabkommen weder die kommunale Daseinsfürsorge noch die Selbstverwaltung betreffen dürfen, etwa in der Bildungs- und der Kulturpolitik. Stillstands- und Ratchetklauseln werden abgelehnt. Kommunale Spitzenverbände sollen in die Verhandlungen eingebunden werden. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Haltung des Stadtrats gegenüber dem Deutschen Städtetag, den Parlamentariern in EU, Bund und Land sowie der Bundesregierung zu vertreten.

Geschäftsordnung
Der im Mai neu gewählte Trierer Stadtrat hat für die anstehende Legislaturperiode die bisher gültige Geschäftsordnung in nur wenigen Punkten neu gefasst. Die wichtigste Veränderung ist die weitere Reduzierung der Redezeitbegrenzung für jeden Tagesordnungspunkt von bislang fünf auf vier Minuten pro Ratsmitglied für den ersten Redebeitrag. Ausschlaggebend für die Selbstbeschränkung ist das Ergebnis der jüngsten Kommunalwahlen, das sich im Rat mit nunmehr sieben Fraktionen und einem fraktionslosen Mitglied widerspiegelt.
Geht die Debatte zu einem Tagesordnungspunkt in eine zweite oder weitere Runde, beträgt die Redezeit pro Ratsmitglied hier noch jeweils zwei Minuten. Zu den weiteren Veränderungen zählt die Neuregelung, wonach Vertreterinnen oder Vertreter städtischer Beiräte bei Angelegenheiten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren, an Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen können. Werden Anträge eingebracht, deren Annahme zu nicht eingeplanten Ausgaben oder Kostensteigerungen führen, sollen zukünftig gleichzeitig stets entsprechende, rechtlich zulässige Deckungsvorschläge eingebracht werden.
In einer persönlichen Erklärung plädierte Richard Leuckefeld (Grüne) leidenschaftlich für eine uneingeschränkte freie Redezeit als Voraussetzung für eine demokratische Debattenkultur. Der Rat solle ein „verantwortungsvolleres Zeitmanagement“ pflegen und statt der Redezeitbegrenzungen bei wichtigen Fragen lieber auf die „überwiegend überflüssigen und zeitraubenden Anfragen“ zu Beginn der Stadtratssitzungen verzichten.
Michael Frisch (AfD) nahm den Punkt zum Anlass, eine offene, gute und würdige Debattenkultur unter Zuerkennung des gegenseitigen Respekts und des guten Willens der Anderen einzufordern. Die geänderte Geschäftsordnung wurde bei drei Gegenstimmen der Grünen angenommen

Wohnraumkonzept
Die Sanierung und Verwaltung der städtischen Wohnungen soll zukünftig durch eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) erfolgen. Dies erläuterte Sozialdezernentin Angelika Birk in der vergangenen Stadtratssitzung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion. 700 Wohnungen, die an sozial benachteiligte Haushalte vermietet werden, befinden sich im Besitz der Stadt. Um diese Wohnobjekte zu erhalten und zu sanieren, plant das Rathaus, sie in die Trägerstruktur einer AöR zu überführen, die eine stärker betriebswirtschaftlich orientierte Verwaltung erlaubt.
Eine AöR habe gegenüber einer GmbH den Vorteil, dass keine Grunderwerbssteuern anfielen, erklärte Bürgermeisterin Birk. Gemäß der Gemeindeordnung müsse nun eine Gegenüberstellung der neuen mit der alten Rechtsform hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und der Kosten erarbeitet und der Aufsichtsbehörde ADD vorgelegt werden. Erst danach könne der Rat die neue Trägerschaft und die Übertragung der Wohnungen in die neue Organisationsform beschließen. Auf Nachfrage von CDU-Fraktionsvorsitzendem Dr. Ulrich Dempfle, welche Vorteile die Verwaltung in einer AöR gegenüber einer GmbH & Co. KG sehe, erwiderte Birk, das Modell einer GmbH & Co. KG sei nicht geprüft worden. Der Finanzierungsbedarf für die Wohnungssanierung, die sukzessive erfolgen soll, wird auf mindestens 35 Millionen Euro geschätzt. Konkrete Angaben zum genauen Umfang der Maßnahmen liegen bisher nur für die Wohnungen in der Magnerichstraße vor. Für die Häuser Nr. 1/3 und Nr. 2 fasste der Stadtrat in der gleichen Sitzung konkrete Sanierungsbeschlüsse.
Inwieweit andere Wohnungen eventuell auch in bewohntem Zustand saniert werden können oder aber ein entsprechendes Umzugsmanagement mit Ausweichquartieren vorzuhalten ist, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend einzuschätzen, so Birk. Förderanträge für die geplanten Maßnahmen sollen bis Mitte 2015 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Gebühreneinnahmen
Die Gebühreneinnahmen auf den Parkplätzen Abteiplatz in Trier Süd und Spitzmühle beim FWG betrugen im Jahr 2012 exakt 18.403,60 Euro (Abteiplatz: 6290,70 Euro; Spitzmühle: 12.112,90 Euro). Ein Jahr später wurden 36.668,80 Euro eingenommen (Abteiplatz: 9478,70 Euro; Spitzmühle: 27.190,10 Euro). Bis Oktober dieses Jahres wurden auf dem Abteiplatz 4530,60 Euro und an der  Spitzmühle 11.260,90 Euro eingezahlt. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort des städtischen Baudezernats auf eine Anfrage der FWG-Stadtratsfraktion hervor.

Römerbrücke
Präsentiert sich die Römerbrücke bald in einem städtebaulich besseren Licht? Noch in diesem Monat entscheidet sich, ob die Stadt für die denkmalgerechte Instandsetzung des ältesten Brückenbauwerks nördlich der Alpen Fördergelder von bis zu 14,1 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ erhält. Bestandteile des im September gestellten Förderantrags sind auch die Aufwertung der Uferpromenade am östlichen Brückenkopf und ein neues Beleuchtungskonzept (Foto). Die städtebauliche Planung basiert auf dem Siegerentwurf  des Gestaltungswettbewerbs „Umfeld Römerbrücke“ aus dem Jahr 2012. Der Stadtrat hat dem Kostenrahmen mit einem städtischen Eigenanteil von 1,6 Millionen Euro für eine Laufzeit von fünf Jahren zugestimmt.

Energiesparmodelle
Licht ausschalten und Heizung runterdrehen: Energie sparen fängt mit ganz einfachen Handgriffen an. Damit Kinder schon früh lernen, verantwortlich mit dem Thema umzugehen, plant die Energieagentur Region Trier, Schulen und Kindertagesstätten in ihre Projektarbeit einzubeziehen. Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten einen Sockelbetrag von 250 Euro und können Energiesparmodelle für ihr Gebäude entwerfen. Für umgesetzte Maßnahmen und Aktionen gibt es Bonuspunkte. Die am besten bewerteten Schulen und Kitas werden mit Prämien belohnt.
Vor dem Start des auf drei Jahre angelegten Projekts muss die Energieagentur zunächst noch einen Förderantrag für Bundesmittel stellen. Der Stadtrat unterstützte mit einem einstimmigen Votum diesen Antrag, mit dem ein Teil der Personalkosten gedeckt werden soll. Aus Trier können voraussichtlich maximal zehn Kitas und Schulen an den Energiesparmodellen teilnehmen. An den Prämien will sich die Stadt mit 1000 Euro pro Jahr und Einrichtung beteiligen, so dass eine Gesamtsumme von 30.000 Euro veranschlagt wird.

Heizung Theater
Der Stadtrat hat nachträglich 108.000 Euro für die Erneuerung der zwischen dem Rathaus und dem Theater verlaufenden  Fernwärmeleitung bewilligt. Damit der Spielbetrieb rechtzeitig wieder aufgenommen werden konnte, musste die Sanierung des leckgeschlagenen Rohrs während der sommerlichen Theaterferien erfolgen. „Wir hätten sonst im Winter keine Heizung im Theater gehabt“, verdeutlichte Beigeordneter Thomas Egger die Dringlichkeit. Zu Beginn der Notmaßnahme sei die Gebäudewirtschaft davon ausgegangen, dass die Kosten aus dem laufenden Etat der Gebäudeunterhaltung gedeckt werden könnten, heißt es in der Beschlussvorlage. Da die Fernwärmeleitung wegen starker Rostschäden aber schließlich komplett erneuert werden musste, seien außerplanmäßige Investitionskosten von 108.000 Euro entstanden.

Mehrfamilienhaus Trimmelter Hof
Um den Bau eines weiteren Mehrfamilienhauses mit acht bis zehn Wohneinheiten im Gebiet Trimmelter Hof zu  ermöglichen, ist eine Ergänzung des Bebauungsplans BU 7 erforderlich. Für den bisher auf dem Grundstück gelegenen Kinderspielplatz wird in der Nähe ein Ersatzstandort mit einer Fläche von 250 statt bisher 215 Quadratmetern geschaffen.  Für die Planänderung hat der Stadtrat einstimmig die Offenlegung beschlossen.

Keine Bordelle
Der Stadtrat hat einstimmig die Änderungssatzung des Bebauungsplans „Ehemaliger Pi-Park“ (BW 68/1) beschlossen und damit die Ansiedlung von Bordellen ausgeschlossen. Außerdem wird festgelegt, dass in dem Konversionsgebiet in Trier-West maximal ein großflächiger Baumarkt zulässig ist. Dessen Verkaufsfläche für Sortimente, die typisch für die City und Nahversorgungszentren in den Stadtteilen sind, wird auf 800 Quadratmeter beschränkt. Auch im Gewerbegebiet östlich der Monaiser Straße dürfen sich keine Bordellbetriebe ansiedeln. Außerdem sieht der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan BW 64 E entsprechend den Vorgaben des Einzelhandelskonzepts den Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten vor.

Ausschussbesetzung
Neues Ausschussmitglied: Jennifer Brinkmann von der Linksfraktion wurde als ordentliches Mitglied in den Dezernatsausschuss II gewählt. Sie ersetzt Cosimo Damiano Quinto, der künftig stellvertretendes Mitglied ist. Ebenso als ordentliches Mitglied in den Dezernatsausschuss IV gewählt wurde Nik Stöckle von der SPD-Fraktion. Er ersetzt Sven Teuber.