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27.09.2016

Höhere Müllgebühren befürchtet

Urteil gegen A.R.T. gefährdet Gebührenhaushalt / Verbandschef kritisiert Gerichtsentscheidung

Blaue Tonnen. Foto: A.R.T.
Über die Blauen Tonnen werden nicht nur Zeitschriften und Zeitungen, sondern auch Verpackungen aus Papier und Pappe eingesammelt. Nun ist ein Rechtsstreit über die Erstattung der Kosten entfacht, die dem A.R.T. für die Einsammlung entstehen. Foto: A.R.T.
Weil sich ein Entsorgungsunternehmen weigert, dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) die Kosten zu erstatten, die dem Verband beim Einsammeln und Transportieren von Verpackungen aus Papier und Pappe entstehen, hat der A.R.T geklagt. Für die Bürger könnte der Rechtsstreit in höheren Gebühren gipfeln.

Verpackungen machen spätestens seit den 1980er Jahren einen Großteil des Abfalls aus. Aus diesem Grunde wird seit 1991 über die Verpackungsverordnung geregelt, dass diejenigen, die die Verpackungen in den Verkehr bringen, auch die Verwertung sicherstellen. Die sogenannten Befüller der Verpackungen mussten – so der Wille des Gesetzgebers – neben der Müllabfuhr ein zweites Sammelsystem aufbauen. Das war die Geburtsstunde des Dualen Systems und des Gelben Sacks.

Seitdem werden Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und miteinander kombinierte Verpackungsmaterialien über die Gelben Säcke eingesammelt. Verpackungen aus Papier, wie etwa der Schuhkarton, werden über die Blauen Tonnen eingesammelt. Nun gibt es genau über diese Verpackungen aus Papier und Karton einen Streit zwischen einem von mittlerweile zehn dualen Systembetreibern und dem A.R.T.

Der A.R.T. investiert zum Einsammeln und Transportieren des Altpapiers in die Blauen Tonnen die Fahrzeuge und das Personal. Dafür bezahlte ihm der Systembetreiber Zentek GmbH & Co. KG (Zentek) anteilig den Aufwand. Umgekehrt wurde die Zentek an den Erlösen des vermarkteten Altpapiers beteiligt.

Seit 1. Januar 2013 weigert sich die Firma Zentek aber, dem A.R.T. eine Erstattung für seinen Aufwand zu zahlen. Deshalb ging der Abfallzweckverband vor Gericht und hat die Kosten eingeklagt, die nach dem Abzug der Erlöse, deren Höhe mit den anderen dualen Systembetreibern vertraglich vereinbart wurde, für die Einsammlung des Papiers noch übrigblieben.

Das Landgericht Köln fällte ein weitreichendes Urteil: Es entschied, dass der A.R.T. dem Systembetreiber Zentek nicht nur seine Papiererlöse aus dem Jahr 2013 offenlegen müsse, sondern verpflichtete den A.R.T. zudem dazu, dem Systembetreiber zukünftig das für ihn eingesammelte Papier herauszugeben. Allerdings werden über Blaue Tonnen zu über 75 Prozent Zeitungen, Zeitschriften und andere Nicht-Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton eingesammelt. Die Verpackungen dagegen machen weniger als ein Viertel aus. Da es auch nach Ansicht des Gerichts zu aufwendig ist, diesen kleinen Verpackungsanteil über hochtechnisierte Sortieranlagen auszusortieren, könnte Zentek vom A.R.T. anteilig ein Gemisch aus Verpackungen und Nichtverpackungen bekommen. Zeitungen und Zeitschriften bringen jedoch einen wesentlich höheren Erlös als die Verpackungen. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass der A.R.T. die tatsächlich entstandenen Einsammlungskosten nur noch gegen Nachweis und erst im Nachhinein einfordern darf.

„Wenn wir die Verpackungen aussortieren oder Zentek ein höherwertiges Papiergemisch übergeben müssen als wir es für den Systembetreiber eingesammelt haben, ist das für uns ein finanzieller Schaden“, erklärt A.R.T.- Verbandsdirektor Max Monzel. Außerdem werde die Menge, die der A.R.T. bisher vermarkten konnte, deutlich kleiner. „Je kleiner die Menge ist, die wir am Markt platzieren wollen, desto schlechter sind die Chancen, einen guten Preis zu erzielen“, stellt Monzel fest und prognostiziert: „Sofern das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig wird, ist davon auszugehen, dass nicht nur Zentek, sondern auch die anderen neun Systembetreiber sich dieser Vorgehensweise anschließen werden.“

Mit diesem Urteil wird nach Ansicht des A.R.T.-Chefs ein negativer Trend fortgesetzt. Die Zeche dafür müssten am Ende die Bürgerinnen und Bürger zahlen. Seiner Ansicht nach werden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Abfälle, die sich gut vermarkten lassen und einen positiven Einfluss auf den Gebührenhaushalt haben, mehr und mehr entzogen. Begonnen habe dieser Trend bereits mit dem Gerichtsurteil in Sachen Krankenhausabfälle. Der A.R.T. hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln im Fall Zentek eingelegt.