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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Eine Hand steckt einen Wahlumschlag in eine Urne. Text dazu: Werde Wahlhelfer/Wahlhelferin - tue heute etwas, worauf DU morgen stolz sein kannst

Die Stadt Trier ist in 59 Stimmbezirke aufgeteilt und in jedem dieser Bezirke wird ein Wahlvorstand gebildet. Zusätzlich werden weitere 50 Briefwahlvorstände benötigt. Die einzelnen Wahlvorstände sind sowohl für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung als auch für die Ergebnisermittlung in den Wahllokalen sowie im Briefwahlzentrum verantwortlich.

Jeder Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • dem Wahlvorsteher bzw. der Wahlvorsteherin und der Stellvertretung
  • dem Schriftführer bzw. der Schriftführerin und der Stellvertretung
  • sowie mehreren Beisitzenden

Wir suchen Sie für die Europa- und Kommunalwahl 2024!

Durch die große Anzahl an Urnen- und Briefwahlvorständen benötigen wir die Unterstützung von zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Für die am 9. Juni 2024 stattfindende Europa- und Kommunalwahl sucht die Stadt Trier über 1000 freiwillige Helferinnen und Helfer.

Jetzt für die Europa- und Kommunalwahl 2024 melden!

Wenn Sie Interesse daran haben, die Wahlen – als Kernelement der Demokratie – durch Ihre Mithilfe zu unterstützen, können Sie sich jederzeit melden:

  • persönlich beim Bereich Wahlen, Rathaus, Am Augustinerhof, Zimmer 13 (Erdgeschoss)
  • telefonisch unter der 0651 / 718-4193
  • per Mail an wahlen@trier.de
  • online über das Kontaktformular

Wer kann Wahlhelferin / Wahlhelfer werden?

Dies ist abhängig von der stattfindenden Wahl. Grundsätzlich kann in Trier jede Person Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit drei Monaten den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet, also der Stadt Trier, hat.

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den Bereich Wahlen wenden.

Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfender?

Wahlhelfende tragen ein großes Stück zum reibungslosen Ablauf einer Wahl bei. Die wesentliche Aufgabe ist bei jeder Funktion (Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin, Schriftführer/Schriftführerin und Beisitzende) die vollumfängliche Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dazu wird eine Früh- und Spätschicht gebildet. Diese Einteilung erfolgt durch die Wahlvorstehenden.

Schulungsvideo für Wahlhelfer - Teil 1: Aufgaben und Tätigkeiten vor und während der Wahl

 

Morgens trifft sich das erste Team am Wahllokal und wird vom Wahlvorsteher bzw. von der Wahlvorsteherin zur Geheimhaltung und unparteiischen Wahrnehmung der Aufgabe verpflichtet. Der Schriftführer bzw. die Schriftführerin kontrolliert, ob die wählende Person nach dem Wählerverzeichnis dazu berechtigt ist und händigt ihr den Stimmzettel aus. Die Wahlvorstehenden und die Beisitzenden beobachten, dass keine andere Person in die Wahlkabine gelangt. Nach der Stimmabgabe wird der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen und die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis protokolliert.

Schulungsvideo für Wahlhelfer - Teil 2: Auszählung der Stimmzettel (Bundestagswahl)

 

Um 18 Uhr schließt das Wahllokal, der gesamte Wahlvorstand tritt zusammen und die Auszählung beginnt. Dazu werden Tische zusammengeschoben und die Wahlurne entleert. Die Stimmzettel werden zu verschiedenen Stapeln zusammengelegt und ausgezählt. Die Ergebnisse werden von der Schriftführung in der Niederschrift festgehalten und das vorläufige Auszählungsergebnis durch Schnellmeldung an das Rathaus der Stadt Trier übermittelt. Die Arbeit des Wahlvorstandes ist nach dem Aufräumen und Einpacken der Wahlmaterialien beendet.

Was bekomme ich für meine Hilfe?

Für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld gezahlt, welches sich nach Tätigkeit und Einsatz richtet. Ein Busticket für den Weg zum Wahllokal und zurück wird nach Bedarf zur Verfügung gestellt. Das Erfrischungsgeld wird gleichermaßen sowohl für Wahlhelfende im Urnenwahllokal als auch im Briefwahlzentrum ausgezahlt.

 
Verweisliste

Ansprechpartner

Institution: Stadtverwaltung Trier - Bereich Wahlen

Am Augustinerhof
54290 Trier

Telefon: (0651) 718-4193

Kontaktformular