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Amt für Ausländerfragen

Leitung:
Michael Weyer

Anschrift: Thyrsusstr. 17 / 19 (2. und 3. Obergeschoss linker Eingang oder Aufzug an der linken Stirnseite), 54292 Trier Position im Stadtplan

Zentrale Telefonnummer: 115 oder 0651/718-0

Zentrale Faxnummer: 0651/718-1338

Öffnungszeiten des Informationsschalters/Ausgabe von Dokumenten:
- Eingang über den Aufzug an der linken Seite des Gebäudes in die 3. Etage -

Montag: 9 - 12 Uhr
Mittwoch: 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: geschlossen

Nachfragen zur Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln richten Sie bitte direkt an: termin-abholung-eat@trier.de.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie online Termine buchen für folgende Anliegen:

  • Aufenthaltstitel (eAT) abholen
  • Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweis (eRA) abholen
  • Aufenthaltstitel (eAT) - eID Funktion aktivieren/PIN neu setzen
  • Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweis (eRA) - Adressänderung

Termin online buchen

Vereinbarung von persönlichen Vorsprachen

Persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder die allgemeine E-Mail Adresse auslaenderbehoerde@trier.de.

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail unbedingt Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse an. Fragen Sie für eine dritte Person, geben Sie bitte deren vollständige Personalien an.

Studierende der Universität sowie der Hochschule Trier, welche ausschließlich zum Studium nach Deutschland eingereist sind, nutzen bitte die E-Mail Adresse: Studieren-In-Trier@trier.de.

Aktuelle Informationen

Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) bleiben Aufenthaltserlaubnisse für den vorübergehenden Schutz bis zum 04. März 2025 gültig. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG für Personen sind, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Diese Aufenthaltserlaubnis muss auch bis zum 01. Februar 2024 gültig sein. Sodann verlängert sich die Aufenthaltserlaubnis bis zum 04. März 2025. Eine Vorsprache zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde entfällt. Der Aufenthaltstitel wird nicht erneuert.

Das Amt für Ausländerfragen ist zuständig für die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber, von Auflagen, Duldungen und Pass- und Ausweisdokumenten. Weiterhin wird über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen sowie die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wie Ausweisungen und Abschiebungen entschieden. Außerdem ist das Amt an Visaerteilungen beteiligt und entscheidet zum Beispiel über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug.

Hinzu kommt die Aufenthaltsregelung für Asylbegehrende, die sich in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (des Landes Rheinland-Pfalz) aufhalten, wobei in räumlicher Nähe zu dieser Einrichtung eine Außenstelle des Amtes besteht. In dieser Außenstelle wird auch die Aufgabe der Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz wahrgenommen. Die Zentralstelle fungiert als Serviceeinrichtung zu Fragen der Passersatzbeschaffung und der Flugabschiebung für sämtliche Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz, indem sie sämtliche relevanten Informationen zur Verfügung stellt und darüber hinaus als Dienstleistung im Wege der Amtshilfe Passersatzbeschaffungen oder Flugabschiebungen bzgl. ausreisepflichtiger Ausländer durchführt oder koordiniert. Zudem obliegt dem Leiter der Co-Vorsitz der bundesweiten Expertentagung Passbeschaffung.

Die Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz (Außenstelle) befindet sich im Wasserweg 7 – 9, 54292 Trier Stadtplan.

Schließlich gehört zum Aufgabenbereich des Amtes für Ausländerfragen die Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz.

Für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Einbürgerungen ist seit dem 18. Juni 2020 das Bürgeramt am Viehmarkt zuständig Stadtplan.

 

Erreichbarkeit

Das Amt für Ausländerfragen befindet sich im zweiten Stock, erreichbar über eine Treppe oder einen Fahrstuhl. Kostenlose Parkplätze befinden sich auf dem Hof, ein Behindertenparkplatz ist ausgezeichnet. ÖPNV-Haltestelle ist "Hauptfriedhof".
Die Außenstelle im Wasserweg ist über eine Treppe oder einen Fahrstuhl erreichbar.

Es ist ein barrierefreier Zugang möglich Behindertenparkplätze vorhanden Es ist ein Personenaufzug vorhanden.

 
Verweisliste

Wichtige Hinweise

Ausgabe abholfertiger Aufenthaltstitel und Ausweise in der 3. Etage
Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr ohne Termin

Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltstitel bitte schriftlich mit E-Mail-Adresse für Eingangsbestätigung!

Haltestelle Hauptfriedhof

Finden Sie mit Hilfe der Online-Fahrplanauskunft Ihre Verbindung zur Haltestelle Hauptfriedhof im Verkehrsverbund Region Trier. Die Haltestelle wird angefahren von der Buslinie 1.