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Aufgaben und Arbeitsweise des Stadtrats

Der Rat ist das von den Bürgern alle fünf Jahre gewählte oberste Organ der Stadt. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, wie z. B. über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt im laufenden Jahr (Haushalt), über die Aufstellung von Bebauungsplänen oder er verabschiedet den Stellenplan der städtischen Bediensteten. Die Aufgaben des Stadtrats sind in der Gemeindeordnung (GemO) festgeschrieben, die Arbeitsweise in der Geschäftsordnung.

Vorsitzender des Rates ist der Oberbürgermeister. Er hat bei den Ratssitzungen Stimmrecht, sofern der zu beratende Gegenstand nicht ihn selbst betrifft. Die Beigeordneten werden durch Ratsabstimmung gewählt.

Die Ratsmitglieder üben ein freies Mandat aus. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. Für Ihr Engagement im Stadtrat erhalten sie lediglich eine Aufwandsentschädigung.

Beschlüsse des Stadtrats sind das Ergebnis oft langer und intensiver Diskussionen. Politische Initiativen werden daher oft zunächst in den zuständigen Ausschüssen beraten und abgestimmt, bevor sie als Antrag den Stadtrat erreichen. Zahl und Aufgaben der Ausschüsse sind in der Hauptsatzung der Stadt Trier geregelt. In den Ausschüssen sitzen sowohl gewählte Vertreter der Ratsfraktionen als auch Verwaltungsmitarbeiter und sachkundige Bürger, die eine beratende Funktion haben. Das Recht, Anträge zu stellen, haben Ratsmitglieder, Fraktionen und der Oberbürgermeister. Ein Antrag, über den der Stadtrat nicht abschließend entscheiden möchte, kann (zurück) in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Wird ein Antrag mehrheitlich vom Stadtrat angenommen und somit ein politischer Entschluss gefasst, obliegt der Vollzug dem Oberbürgermeister und der Verwaltung.

Weitere Aufgaben des Stadtrats sind die Beratung und der Beschluss von Verwaltungsvorlagen sowie die Kontrolle der Verwaltung. Zu diesem Zweck können die Ratsmitglieder Anfragen stellen, die während der Sitzung von den zuständigen Dezernenten beantwortet werden.

Auch Bürgerinnen und Bürger Triers haben die Möglichkeit, sich im Stadtrat Gehör zu verschaffen: Alle drei Monate können sie sich in einer Einwohnerfragestunde mit Fragen und Vorschlägen direkt an den Oberbürgermeister wenden. Mit dem Instrument des Einwohnerantrags können sie dem Stadtrat ein Anliegen zur Beratung und Entscheidung vorlegen.

Der Stadtrat tagt grundsätzlich öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an den Sitzungen teilnehmen. Die Termine werden in der Rathaus Zeitung und im Internet bekanntgegeben. An den öffentlichen Sitzungsteil schließt sich meist ein nichtöffentlicher Teil an, in dem Personalangelegenheiten und schutzwürdige Angelegenheiten Dritter beraten werden.

 
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