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09.03.2018

Schutz vor Hochwasserschäden: Kontrollfristen der Heizöltanks verkürzt

(pe) In den für das Stadtgebiet Trier relevanten gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten an der Mosel, der Kyll und der Ruwer müssen seit August 2017 oberirdische Tanks mit einem Volumen über 1000 Liter alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. Vorher galt diese Regelung ab einem Fassungsvermögen von 5000 Litern. Für unterirdische Anlagen, die unabhängig von ihrem Volumen geprüft werden müssen, wurde das Intervall von fünf Jahre auf 30 Monate verkürzt.

Diese Änderungen resultieren nach Angaben der unteren Wasserbehörde der Stadtverwaltung aus der seit August 2017 geltenden Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie verschärft unter anderem die Regeln zur Aufstellung und Prüfung von Heizöltanks und anderer Lagerbehälter mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten. Außerdem trat Anfang 2018 das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Hiernach ist die Aufstellung von neuen Heizölverbraucheranlagen in festgestellten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Weiterhin gelten selbst für Anlagen in lediglich überschwemmungsgefährdeten Gebieten Anpassungsfristen für eine an die Hochwassergefahr angepasste Aufstellung bis zum Jahr 2033. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind jeweils die Betreiber der Anlagen. Dabei geht es nicht nur um den Umweltschutz, sondern auch um haftungsrechtliche und versicherungstechnische Fragen.

Eine Übersicht, ob die eigene Tankanlage in einer der gefährdeten Zonen liegt, bieten die frei zugänglichen Karten auf den Internetseiten der Struktur- und enehmigungsdirektion (SGD) Nord: https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/wasser/hochwasserschutz/uesg/festsetzungen. Detaillierte Informationen für die Betreiber einer Ölheizung sind in einem Faltblatt des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, das im Bürgeramt im Rathaushauptgebäude sowie im Baubürgeramt (blaues Gebäude am Augustinerhof) ausliegt. Das Faltblatt wird ebenso von der SGD Nord im Internet bereit gestellt https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/wasser/gewaesserschutz/wassergefaehrdende-stoffe/. Fragen rund um das Thema Heizöllagerung beantwortet die untere Wasserbehörde unter den Telefonnummern 0651/718-1604, -1603.

 

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