trier.de - zur Startseite
Zur Startseite

16.04.2018

Normenkontrollklage gegen Beherbergungssteuer

Ein in Trier ansässiger Hotelbetrieb hat beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Normenkontrollklage gegen die von der Stadt Trier erhobene Beherbergungssteuer eingereicht. Oberbürgermeister Wolfram Leibe begrüßt die juristische Überprüfung der Anfang 2018 eingeführten Steuer: „Durch diese von uns erwartete Klage kann auf Dauer rechtliche Klarheit geschaffen werden. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit unserer Satzung bestätigen wird, bei der wir alle Kriterien der derzeitigen Rechtsprechung beachtet haben.“

Der Trierer Stadtrat hatte die Einführung der Beherbergungssteuer zur allgemeinen Haushaltsentlastung im September 2017 bei nur zwei Gegenstimmen mit großer Mehrheit beschlossen. Die Abgabe in Höhe von 3,5 Prozent wird pro Übernachtung erhoben. Steuerpflichtig sind Hotels, Pensionen oder andere Beherbergungsbetriebe. Übernachtungen von Geschäftsreisenden sind von der Beherbergungssteuer ausgenommen.

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis


 
Druckhinweis: Standardmäßig werden Hintergrundbilder/-farben vom Browser nicht ausgedruckt. Diese können in den Druckoptionen des Browsers aktiviert werden.