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03.10.2017 | Stadtrat beschließt zusätzliche Einnahmequelle

„Bettensteuer“ kommt am 1. Januar

Hotelbetten. Foto: Petra Bork/pixelio.de
Die Beherbergungssteuer von 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis tritt in Trier zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das beschloss der Stadtrat am Donnerstag mit großer Mehrheit bei zwei Nein-Stimmen der FDP. Foto: Petra Bork/pixelio

Die Beherbergungssteuer von 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis tritt in Trier zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das beschloss der Stadtrat am Donnerstag mit großer Mehrheit bei zwei Nein-Stimmen der FDP. Die Stadt rechnet durch die „Bettensteuer“ mit jährlichen Zusatzeinnahmen von rund 700.000 Euro, die in den allgemeinen Haushalt fließen.

Die Abgabe wird erhoben auf Übernachtungen ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Parkplatz. Steuerpflichtig sind Beherbergungsbetriebe, aber auch Privatleute. Besteuert werden bis zu sieben Übernachtungen. Berufsbedingte Übernachtungen sind von der Abgabe befreit. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will die Klage eines Mitgliedsbetriebs gegen die Trierer Beherbergungssteuer unterstützen.

In der Stadtratsdebatte zur „Bettensteuer“ waren sich die Vertreter von CDU, SPD, Grünen, UBT, Linken, FDP und AfD einig, dass die erwarteten Einnahmen von rund 700.000 Euro unerlässlich sind, um die Auflagen der ADD für den überschuldeten städtischen Haushalt zu erfüllen. Gleichzeitig wurde mehrfach gefordert, die neue Steuer in eine langfristig zu etablierende Tourismusabgabe zu integrieren.

Die FDP kritisierte die „Bettensteuer“ als ungerecht und diskriminierend für die Übernachtungsbetriebe. Zudem werde die Branche mit einen riesigen Verwaltungsaufwand beim Einziehen der Abgabe belastet. Dieser Einschätzung widersprach Oberbürgermeister Wolfram Leibe: Durch eine pragmatische Software-Lösung werde der Aufwand relativ gering gehalten. Er verteidigte die Einführung der „Bettensteuer“ mit dem Hinweis, dass andere Gruppen bereits einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet hätten und verwies auf die Anhebung der Grunderwerbs- und der Hundesteuer.

Der unter anderem für Tourismus zuständige Beigeordnete Thomas Schmitt wies darauf hin, dass ohne die zusätzlichen 700.000 Euro aus der „Bettensteuer“ viele Streichungen bei den „freiwilligen Leistungen“ der Stadt unausweichlich seien. Davon wären dann auch viele Angebote betroffen, die gerade auch bei den Touristen sehr beliebt seien. Als ein aktuelles Beispiel nannte Schmitt die Illuminale am vergangenen Freitag.

Die von vielen Beteiligten in der Debatte geforderte Transparenz wird nach Aussage von Leibe unter anderem dadurch sichergestellt, dass mehrere Hotelbetriebe in einem wieder zu aktivierenden Beirat der Trier Tourismus und Marketing GmbH (TTM) vertreten sind, der Einblicke in die Verwendung der Gelder erhalten soll.

Die Stadt hatte schon vor der Ratssitzung der IHK sowie weiteren beteiligten Verbänden und Hoteliers für die konstruktive Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur „Bettensteuer“ gedankt. In fünf Sitzungen hatte das Rathaus die Satzung bis ins Detail mit betroffenen Betrieben diskutiert und Anregungen aufgenommen.

Daher hält die Stadt es für wenig verständlich, wenn die IHK nun in ihrer aktuellen Stellungnahme beklagt, die Abgabe sei nicht gut durchdacht. OB Leibe: „Uns ist klar, dass die Betriebe nicht begeistert von der Einführung der Steuer sind. Aber letztlich zahlen ja nicht die Betriebe, sondern die Gäste einen im bundesweiten Vergleich niedrigen Prozentsatz pro Übernachtung.“

Die Stadt habe hohe Ausgaben für den Tourismus und dafür, das Stadtbild und die Parks für Gäste und Einheimische attraktiv zu halten. „Wir glauben nicht, dass ein niedriger Euro-Betrag pro Übernachtung Touristen von einem Besuch in Deutschlands ältester Stadt abhält oder dass sie wegen ein bis zwei Euro pro Nacht lieber in Schweich, Konz oder Hermeskeil übernachten“, so Leibe. Es sei ein großes Entgegenkommen, dass die Betriebe in die Erstellung der Satzung von Anfang an eng eingebunden waren. Dieses Verfahren lobten in der Debatte mehrere Fraktionssprecher als beispielhaft.

Satzung mit Details zur Steuer in der RaZ am 17. Oktober

 
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