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16.04.2018

Neuregelung der Geldwäscheprävention

(bau) Das Geldwäschegesetz (GwG) zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist am 26. Juni 2017 in einer neuen Fassung in Kraft getreten. Um zu verhindern, dass bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen für diese kriminellen Aktivitäten missbraucht werden, erlegt ihnen das Gesetz besondere Sorgfaltspflichten auf. Davon betroffen sind sogenannte Güterhändler, Immobilienmakler und – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – Versicherungsvermittler. Das Ordnungsamt informiert über alle Änderungen des neuen GwG auf der Homepage der Stadt Trier unter www.trier.de/leben-in-trier/sicherheit/geldwaeschepraevention/ und beantwortet auch Fragen per E-Mail (ordnungsamt@trier.de). Per Mail oder über das Kontaktformular des Ordnungsamts auf trier.de können auch vertrauliche und / oder anonyme Verdachtsmeldungen abgegeben werden. Aktuelle Informationen stellt auch die ADD unter https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/ordnung/geldwaeschegesetz bereit.

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