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30.06.2017 | Gutachten

Klage gegen Cattenom nach französischem Recht möglich

Die vier je 165 Meter hohen Kühltürme sind bei klarem Wetter von Luxemburg und dem Saarland aus zu sehen. Im Umkreis von 50 Kilometern um das Atomkraftwerk Cattenom leben 1,5 Millionen Menschen. Foto: Wikimedia/Stefan Kühn
Die vier je 165 Meter hohen Kühltürme sind bei klarem Wetter von Luxemburg und dem Saarland aus zu sehen. Im Umkreis von 50 Kilometern um das Atomkraftwerk Cattenom leben 1,5 Millionen Menschen. Foto: Wikimedia/Stefan Kühn
Eine Klage gegen das grenznahe Atomkraftwerk Cattenom ist nach französischem Recht möglich. Das hat das von einem regionalen Aktionsbündnis in Auftrag gegebene Rechtsgutachten ergeben. Für einen Erfolg der Klage muss nachgewiesen werden, dass von dem Reaktor ein schwerwiegendes Risiko für die Bevölkerung ausgeht. 

„Um konkrete Hinweise für das Vorliegen eines schwerwiegenden Risikos durch das AKW Cattenom zu ermitteln, haben wir zusätzlich ein sicherheitstechnisches Gutachten beim Öko-Institut in Auftrag gegeben“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Ulrike Höfken und des saarländischen Umweltstaatssekretärs Roland Krämer. Dieses Gutachten werde voraussichtlich im Herbst vorliegen und bilde die weitere Grundlage, um über mögliche juristische Schritte zu entscheiden.

Krämer verwies am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz in Trier darauf, dass es seit der Inbetriebnahme von Cattenom mehr als 800 meldepflichtige Ereignisse, darunter mehrere Störfälle, gegeben habe. Bemängelt wurden in der Vergangenheit insbesondere die Vorkehrungen gegen Flugzeugabstürze oder Hochwasser. 2017 war bekanntgeworden, dass die Notstromaggregate einem Erdbeben, wie es statistisch alle 1000 Jahre vorkommt, nicht standhalten würden. „Dies zeigt: Wir haben zahlreiche Anhaltspunkte, dass der Reaktor Cattenom ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung und die Umwelt ist“, so Höfken.

Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe hatte das regionale Bündnis, dem sich Landkreise und Kommunen aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Luxemburg angeschlossen haben, im vergangenen Jahr initiiert. Er zeigte sich im Vorfeld der Pressekonferenz „sehr erfreut, dass es jetzt entscheidend vorangeht und wir in absehbarer Zeit wissen, ob und wie gegen das AKW in Cattenom geklagt werden kann. Denn die Menschen in unserer Region sind sehr beunruhigt über die immer wiederkehrenden Vorfälle in diesem Atomkraftwerk an der deutsch-französisch-luxemburgischen Landesgrenze."

Hohe Anforderungen

Das Rechtsgutachten wurde von dem Pariser Büro BMH Avocats erstellt und zeigt den möglichen Instanzenweg auf. Zunächst muss demnach die Schließung des Atomkraftwerks mit einem gut begründeten Scheiben bei der französischen Regierung beantragt werden. Wird der Antrag abgelehnt, wovon auszugehen ist, können die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland zusammen mit den betroffenen Kommunen Klage beim Verwaltungsgericht Straßburg einreichen. Bei Abweisung der Klage kann das Verwaltungsberufungsgericht Nancy angerufen werden. Wird auch diese Berufungsklage abgewiesen, ist für das Revisionsverfahren der Staatsrat als höchstes französisches Verwaltungsgericht zuständig. Wie Gutachterin Anouk Darcet-Felgen einräumte, stellt das französische Rechtssystem sehr hohe Anforderungen an den Nachweis eines schwerwiegenden Sicherheitsrisikos, zumal es bisher kaum Präzedenzfälle gebe.

Unabhängig vom Erfolg der Klage gehe es dem regionalen Bündnis, so Höfken, auch darum, das Thema Reaktorsicherheit öffentlich weiter zu diskutieren und den politischen Druck in Frankreich zu erhöhen.

 

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