Sprungmarken
21.02.2017 | Neues Sicherheitskonzept

Durchfahrtsverbote für sichere Karnevalsfeiern

Auf dem Hauptmarkt wird an Weiberfastnacht offiziell der Beginn des Straßenkarnevals gefeiert.
Auf dem Hauptmarkt wird an Weiberfastnacht offiziell der Beginn des Straßenkarnevals gefeiert.
An Rosenmontag gibt es aus Sicherheitsgründen erstmals rund um die Strecke des Karnevalsumzugs in der Innenstadt sowie in Trier-Nord und -Süd ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Diese Regelung gilt außerdem Weiberfastnacht beschränkt auf den Hauptmarktbereich. Dort ist zwar wie in anderen Teilen der Fußgängerzone die Durchfahrt für Fahrzeuge ab 11 Uhr generell nicht erlaubt, neu sind aber Kontrollstellen, um die Durchfahrt von schweren Fahrzeugen durch Polizeiwagen und Nagelgurte am Boden zu verhindern. Die Beantragung einer Sondererlaubnis für das Befahren der Fußgängerzone an Weiberfastnacht beim städtischen Straßenverkehrsamt  ist nicht erforderlich.

Hintergrund der Durchfahrtsverbote ist nicht zuletzt das Attentat in Berlin, bei dem im Dezember ein Lkw auf einen Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gerast war und elf Menschen tötete. Der stellvertretende Polizeipräsident Franz-Dieter Ankner zeigte sich bei einer Pressekonferenz zuversichtlich, dass mit dem Sicherheitskonzept, das durch mehrere bewährte Elemente ergänzt wird, „alle Voraussetzungen für eine unbeschwerte Feier erfüllt sind.“

Diese Einschätzung bestätigte Beigeordneter Andreas Ludwig: „Es gelingt, die Risiken zu beschränken und den Charakter einer offenen Stadt für fröhliche Karnevalsfeste zu bewahren.“ Er lobte die enge und gut bewährte Zusammenarbeit mit der Polizei. Das derzeit zu seinem Dezernat gehörende Straßenverkehrsamt spielt zusammen mit dem Tiefbauamt eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ein- und Durchfahrtsverbote. Mitarbeiter des Jugendamts sind an Weiberfastnacht bei den Jugendschutzkontrollen im Einsatz und ihre Kollegen vom Ordnungsamt bei der Durchsetzung des Glasverbots. Ankner bezeichnete die präventive Strategie als „Konzept mit Außenmaß, das ein gutes Stück Sicherheit vermittelt, gleichzeitig aber auch Platz bietet für fröhliches Feiern.“ Daher entschieden sich die Verantwortlichen gegen den Einsatz schwerer Betonelemente an den Kontrollstellen.

Das Sicherheitskonzept für Rosenmontag 2017
Fahrverbotsplan für Lkw
(zum Vergrößern anklicken)
Das Ein- und Durchfahrtsverbot an Rosenmontag beginnt erst um 11 Uhr, damit vorher der Lieferverkehr in der Innenstadt abgewickelt werden kann. Bei der Abfahrt von der Autobahn weisen erste Schilder auf das Ein- und Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen hin. Weitere folgen auf den Durchgangsstraßen. Fahrzeugführer, die das ignorieren, werden durch das Blaulicht einen Polizeifahrzeugs gewarnt. Die Umleitungen verlaufen im Wesentlichen über den Verteilerkreis, das Moselufer, den Kaiserthemen-Kreisel, die Weimarer- und die Ostallee, die Straße In der Reichsabtei und die Franz-Georg-Straße. Kontrollstellen gibt es an zentralen Punkten, darunter auf der Konrad-Adenauer-Brücke und am Verteilerkreis.

Um einen reibungslosen Ablauf des Rosenmontagszugs sicherzustellen, gibt es eine enge Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval als Veranstalter. Jeder Führer eines Zugfahrzeugs erhält zudem ein Hinweisblatt. Ab 9.30 Uhr findet eine Abnahme der Zugfahrzeuge statt. Das Durchfahrtsverbot am Rosenmontag führt auch zu Umstellungen bei den Stadtwerke-Bussen. Detaillierte Informationen stehen auf der offiziellen Website der Stadtwerke: www.swt.de.

Videoüberwachung zentraler Plätze

Ein weiteres Element des Sicherheitskonzepts ist die Videoüberwachung zentraler Plätze, auf die Schilder hinweisen. Im Einsatzplan sind folgende Zeiten vorgesehen:

  • Hauptmarkt: Weiberfastnacht von 10 bis 18 Uhr, Rosenmontag, 10 bis 22 Uhr.
  • Vorplatz Treviris-Passage: Weiberfastnacht, 10 bis 18 Uhr
  • Arena-Vorplatz: Rosenmontag, 10 bis 22 Uhr.

Beim Einsatz der Videokameras ist nach Aussage von Ankner die Einhaltung des Datenschutzes sichergestellt. Die Aufzeichnungen unterstützen die Beamten bei ihrer Lageeinschätzung und werden zehn Tage gespeichert. Bei einer Anzeige sollte diese Frist beachtet werden, damit die Aufnahmen für die Beweisaufnahme zur Verfügung stehen. Weiter ausgebaut hat die Polizei den Einsatz von Bodycams. Die Beamten tragen eine spezielle Aufschrift an ihren Uniformen, die sie als Träger erkennbar machen.

„Wir werden Kriminalität an Fastnacht nicht völlig verhindern können“, betonte Ankner. Deshalb liege ein weiterer Schwerpunkt bei der Polizei in einer qualifizierten Anzeigenaufnahme und der beweissicheren Strafverfolgung durch eine Verstärkung der Regeldienste und das Bereithalten von Kriminalbeamten der Fachkommissariate. „All dies ist jedoch nur mit einem hohen Personalansatz zu stemmen. An Weiberfastnacht und Rosenmontag werden in Trier jeweils nahezu 200 Beamte eingesetzt“, erläuterte der Vizepolizeichef. Um in Trier lebende Flüchtlinge über die Sitten und Gebräuche beim deutschen Karneval zu informieren und mögliche Missverständnisse zu vermeiden, wird wie bereits 2016 unter anderem in den Erstaufnahmeeinrichtungen Dasbach- und Luxemburger Straße ein Flyer in vier Sprachen verteilt.

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis