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23.03.2018 | Luftschadstoffe

Grenzwerte unterschritten

Mit 30 Mikrogramm pro Kubikmeter lag die Konzentration von Stickstoffdioxid an der Messstation Ostallee im Jahresschnitt 2017 unter dem für etwaige Fahrverbote ausschlaggebenden Grenzwert von 40 Mikrogramm. Das geht aus der jetzt vom Landesumweltamt veröffentlichten Jahresauswertung der Messdaten hervor. Im Vergleich mit 2016 blieb der Mittelwert unverändert. Der höchste Tagesmittelwert lag 2017 in Trier bei 58, in der Parcusstraße in Mainz dagegen bei 101 Mikrogramm.

Auch die Belastung mit Feinstaub (PM 10) blieb mit durchschnittlich 18 Mikrogramm auf dem Niveau des Vorjahres und liegt weiterhin deutlich unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm. Für einzelne Tage gilt ein Schwellenwert von 50 Mikrogramm, der 2017 an neun Tagen überschritten wurde: fünf Mal im Januar und vier Mal im Februar. Am 23. Januar wurde mit 71 Mikrogramm der Rekordwert des Jahres gemessen. 2016 hatte es nur drei Überschreitungen gegeben, in diesem Jahr sind es bisher fünf. Erlaubt sind laut EU-Richtlinie allerdings 35 Überschreitungen. Bei Feinstaub-Kleinstpartikeln (PM 2,5) wurde im Jahresmittel eine Konzentration von zwölf Mikrogramm registriert, ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2016.

Einen Anstieg von 36 auf 39 Mikrogramm verzeichnete die Messstation Pfalzel beim Schadstoff Ozon. Die Informationsschwelle von 180 Mikrogramm wurde im Juni dreimal überschritten. Der Maximalwert lag mit 195 Mikrogramm aber noch klar unterhalb der Alarmschwelle von 240 Mikrogramm.

In den letzten drei Jahren gab es im Schnitt 16 Überschreitungen des Zielwerts von 120 Mikrogramm Ozon für ein Acht-Stunden-Intervall. 25 Überschreitungen sind laut EU-
Richtlinie gestattet. Die Luftbelastung mit Ruß blieb gegenüber 2016 unverändert und lag weiterhin bei 1,2 Mikrogramm.

 

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