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07.11.2017 | Wohnraum

Stadt sucht Partner für Sanierung und Neubau

Städtische Wohnhäuser in der Magnerichstraße
Das rechte Haus in der Magnerichstraße ist bereits saniert. Daneben stehen weitere städtische Häuser, deren Wohnungen ebenfalls auf Dauer saniert werden müssen. Dazu gibt es nun einen neuen Plan.
Die Stadt will die Sanierung ihrer rund 650 Wohnungen mit Hilfe eines Partnerunternehmens aus der Wohnungsbaubranche angehen. Den entsprechenden Beschluss zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft hat Oberbürgermeister Wolfram Leibe mit den Stadtratsfraktionen abgestimmt und am Montag der Presse vorgestellt. In der Stadtratssitzung vom 14. November soll der Beschluss auf den Weg gebracht werden.

Wenn alles gut geht, dann sollen die 650 Wohnungen in 15 Jahren saniert sein. Dazu soll nach einer europaweiten Ausschreibung bis Anfang 2019 eine private Wohnungsbaugesellschaft gesucht werden, die in eine gemeinsame GmbH mit der Stadt einsteigt. Daran soll die Stadt 49 Prozent der Anteile halten, der private Partner 51 Prozent – wobei der Stadt das Recht eingeräumt werden soll, im Konfliktfall die Anteilsverteilung umzukehren. Wenn der private Partner 51 Prozent der Anteile hält, hat das den Vorteil, dass die Gesellschaft nicht an das Vergaberecht gebunden ist, bei Ausschreibungen von Baumaßnahmen also auch nachverhandeln und Wohnungen damit günstiger sanieren kann als die Verwaltung.

Sanierung und Neubau

Zu den Aufgaben der Gesellschaft soll nicht nur das Sanieren von städtischen Wohnungen gehören. Dort, wo die Wohnungen sehr marode sind, sollen auch Häuser abgerissen und durch größere Neubauten ersetzt werden. OB Leibe betonte, es gehe nicht darum, in den Bau und Verkauf von Eigentumswohnungen einzusteigen, sondern darum, bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. „Wir sind sozial in der Pflicht“, sagte Leibe. Die derzeitig günstigen Förderbedingungen im Wohnungsbau seien der Grund, möglichst bald mit der Gesellschaft zu beginnen.

Der neu zu gründenden GmbH soll das so genannte „Nießbrauchrecht“ an den städtischen Wohnungen eingeräumt werden. Das bedeutet, dass die Gesellschaft die Wohnungen für Vermietung und Verpachtung nutzen darf, sie aber im Eigentum der Stadt bleiben. Die Stadt soll die Wohnungen von der GmbH per Generalmietvertrag anmieten. Dabei wird es einen Gewinnzuschlag für die GmbH geben. Die Stadt vermietet die Wohnungen dann wie bisher weiter, so dass sich für derzeitige oder künftige Mieter wenig ändert.

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