Sprungmarken

Kaufpreissammlung

Die Führung der Kaufpreissammlung ist eine gesetzliche Aufgabe des Gutachterausschusses nach dem Baugesetzbuch. Jeder Grundstückskauf- und Tauschvertrag und Erbbaurechtsvertrag wird von den beurkundenden Stellen (i.d.R. sind dies die Notare) in Abschrift dem Gutachterausschuss zur Verfügung gestellt. Die Verträge werden von der Geschäftsstelle ausgewertet, in die Kaufpreissammlung aufgenommen und ggf. um weitere wertrelevante Daten ergänzt, die teilweise von den Eigentümern zusätzlich erfragt werden. Die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz und sind daher nicht für jedermann zugänglich. Nur in begründeten Einzelfällen erteilt die Geschäftsstelle Auskünfte aus der Kaufpreissammlung.

Auskünfte in nicht anonymisierter Form werden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und Sachverständigen mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO /IEC 17024 bei berechtigtem Interesse auf schriftlichen Antrag zur Verfügung gestellt. Hierbei werden Name und Anschrift von Eigentümern oder sonstigen Berechtigten nicht mitgeteilt. Der Empfänger darf die Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden.

Anonymisierte Auskünfte werden an andere Stellen und Personen nur in der Form erteilt, die einen Rückschluss auf den Eigentümer nicht ermöglicht. Auch hier ist ein berechtigtes Interesse darzulegen.

Die Gebühren werden nach dem Zeitaufwand ermittelt. Die Mindestgebühr für eine Auskunft beträgt 45 Euro.

 
Zuständiges Amt
 
Verweisliste