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Steuererleichterungen

Wenn ein Denkmaleigentümer an seinem Kulturdenkmal bauliche Maßnahmen vornehmen will, die dem Erhalt des Kulturdenkmals dienen, so besteht die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzbarkeit dieser Maßnahmen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Maßnahme vor Baubeginn vom Denkmalpflegeamt genehmigt wurde. Die Steuerbescheinigung wird, wenn die Maßnahme entsprechend der Genehmigung ausgeführt wurde, vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.

Ein Merkblatt für den Antrag auf Steuerbescheinigung sowie verschiedene Formulare finden Sie auf der Webseite der Generaldirektion Kulturelles Erbe.

 
Zuständiges Amt
 
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