Sprungmarken

Baulastenverzeichnis

Baulasten sind gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtlich gesicherte Erklärungen zu einem ein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Durch die Eintragung in das Baulastenverzeichnis werden bauordnungsrechtlich relevante Regelungen so gesichert, dass sie ohne Zustimmung der Bauaufsicht nicht rückgängig gemacht werden können. Baulasten sind beispielsweise

  • Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück (Erschließungsbaulast)
  • Abstandsflächen, die auf dem Nachbargrundstück liegen, dürfen nicht überbaut werden (Abstandsflächenbaulast)
  • notwendige Stellplätze werden auf Fremdgrundstücken nachgewiesen (Stellplatzbaulast)

Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsicht geführt. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden an Personen erteilt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, so zum Beispiel Kaufinteressenten. Die Auskunft ist gebührenpflichtig und kann online beantragt werden.

 
Zuständiges Amt