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Parkraumkonzept

Hinweisschild auf dem Parkplatz Augustinerhof.
Hinweisschild auf dem Parkplatz Augustinerhof.

In Trier gibt es mehrere Parkhäuser und Tiefgaragen in Innenstadtnähe. Allein die sieben von den Stadtwerken betriebenen Anlagen verfügen über eine Kapazität von 3200 Stellplätzen, die nur sehr selten voll besetzt sind. Ein wichtiges Ziel des Parkraumkonzepts der Stadt Trier ist es daher, die Parkvorgänge gezielt in die Parkhäuser und Tiefgaragen zu verlagern und den Parksuchverkehr entsprechend zu verringern.

Entsprechend sieht die Gebührenstruktur vor, dass die Tarife in den Parkhäuser stets günstiger sind als bei den Parkständen im Straßenraum oder auf großen Parkplätzen. Das erhöht die Auslastung der Parkhäuser und führt dazu, dass Straßenparkplätze verstärkt für Kurzzeitparken genutzt werden können oder für andere Nutzungen zur Verfügung stehen.    

Grundstruktur

  • Parkhäuser: lange Parkdauer und Gebühren, die nicht über denen für die Parkplätze unter freiem Himmel liegen
  • Straßenraum: kurze Parkdauern und Gebühren, die nicht unter denen der Parkhäuser liegen
  • möglichst einheitlicher und nutzerfreundlicher Abrechnungstakt
  • minutengenaue Abrechnung bei Nutzung des Handyparkens

Gebührenstruktur für den Bereich innerhalb des Alleenrings (ab Januar 2024)

  • Straßenraum mit Einzelhandel:
    maximale Parkdauer: 30 Minuten (Ultrakurzzeit)
    Taktung: 15 Minuten
    Gebührenstufe: 2,80 Euro pro Stunde (= 1,40 € / 30 min)
    Gebührenpflichtiger Zeitraum: Montag bis Samstag, 8.30 bis 20 Uhr
  • Straßenraum ohne Einzelhandel:
    maximale Parkdauer: 1 Stunde (Kurzzeit)
    Taktung: 15 Minuten
    Gebührenstufe: 2,80 Euro pro Stunde
    Gebührenpflichtiger Zeitraum: Montag bis Samstag, 8.30 bis 20 Uhr
  • Öffentliche Parkplätze:
    maximale Parkdauer: 2 Stunden (Mittelzeit)
    Taktung: 30 Minuten
    Gebührenstufe: 2,80 Euro pro Stunde
    Gebührenpflichtiger Zeitraum: Montag bis Samstag, 8.30 bis 20 Uhr
  • Parkhäuser und Tiefgaragen (=Parkierungsbauten):
    maximale Parkdauer: unbegrenzt (Langzeit)
    Taktung: 30 Minuten
    Gebührenstufe: 2,40 Euro pro Stunde (= 1,20 € / 30 Min)

Zusätzliche Aspekte

  • Verbilligter Tarif bei Nutzung des Handyparkens: 2,70 Euro pro Stunde (innerhalb des Allenrings).
  • Verbilligter Tarif bei bewirtschafteten Parkplätzen außerhalb des Alleenrings: 1,40 Euro pro Stunde.
  • Hinweis auf die jeweilige Höchstparkdauer vor Ort durch Schilder mit farblicher Kennzeichnung:
    grün = max. 30 Minuten
    blau = max. eine Stunde
    rot = max. zwei Stunden
    gelb = max. vier Stunden (nur außerhalb des Alleenrings).
  • Hinweistafeln an den Parkscheinautomaten öffentlicher Parkplätze geben Tipps zum Handyparken und bieten nützliche Informationen vor Ort. Autofahrer, die ihr Fahrzeug beispielsweise auf dem Augustinerhof abstellen, am liebsten aber länger parken wollen als die dort erlaubten zwei Stunden, werden anhand eines Stadtplans zur nächstgelegenen Tiefgarage am Viehmarkt geleitet und können sich den Weg dorthin via QR-Code sogar auf ihr Smartphone laden. Zugleich erfahren sie über die angesteuerte Internetseite von SWT Parken auch, wie viele Plätze in den sieben Parkhäusern zur Zeit frei sind.
 
Zuständiges Amt
 
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