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Immissionen

Immissionen wie Verkehrslärm, Feinstaub oder Stickstoffdioxid, können das städtische Leben gerade im engen Moseltal beeinträchtigen. Zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört es, die Immissionen zu messen oder zu erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einzuleiten. Industrie und Gewerbe müssen beim Betrieb ihrer Anlagen die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beachten. Die Genehmigung und Überwachung obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und dem städtischen Ordnungsamt.

Luft

Zuständig für regelmäßige Untersuchungen zur Überwachung der Luftqualität, für die Festlegung von Untersuchungsgebieten, die Aufstellung von Emissionskatastern, die Information der Öffentlichkeit über die Luftqualität und die Bekanntgabe der Überschreitung von Alarmschwellen ist das Landesamt für Umwelt. Die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen ist Aufgabe der Kommunen.

Das Landesamt für Umwelt erfasst die Luftschadstoffbelastung in Trier kontinuierlich an zwei Messstationen. Eine Übersicht der für Trier maßgeblichen Luftschadstoffe und der aktuellen Luftmesswerte finden Sie unter Luftreinhaltung. Ein Aktionsplan Luftreinhaltung wurde 2006 vom Stadtrat beschlossen.

Lärm

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, welche 2002 in Kraft trat, wurde im Juni 2005 mit Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt.

Ziel ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu verhindern und zu vermeiden bzw. seinem Entstehen vorzubeugen. Als Instrumente sieht die Umgebungslärmrichtlinie eine Lärmkartierung vor, welche die Belastung durch Umgebungslärm anhand von gleichen Bewertungsmethoden ermittelt und darstellt. Auf Basis dieser Lärmkartierung ist dann ein Lärmaktionsplan aufzustellen, welcher die Lärmprobleme und -auswirkungen regelt.

Die Stadt Trier ist nach § 47e BImSchG für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen sowie die Lärmaktionsplanung zuständig. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Lärmaktionsplanung.

Für die Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes sowie die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit ist gem. § 47e BImSchG das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Radioaktive Strahlung

Da Trier im Umkreis von 50 Kilometern um das französische Kernkraftwerk Cattenom liegt, wird auch die radioaktive Strahlung ständig überwacht.

 
Zuständiges Amt