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SEPA-Informationen

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Die Stadtkasse Trier weist darauf hin, dass zum 1. Februar 2016 die SEPA-Übergangsfrist endet. Die alte Kontonummer wird ab diesem Stichtag endgültig von der internationalen Kontonummer IBAN ersetzt. Es entfällt somit auch die Möglichkeit für Privatkunden, auf Überweisungsträger noch die bisherige nationale Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben.

Bereits seit 2014 gilt das europäische Zahlungsverfahren SEPA (Single Euro Payment Area) und ersetzt die zuvor zahlreichen unterschiedlichen nationalen Zahlungsformate. Ganz konkret wurden im wesentlichen die bisherigen nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) ersetzt. Daneben wurden SEPA-Überweisung und  SEPA-Lastschrift eingeführt.

Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen, Behörde oder Versicherung war von der gesetzlichen Pflicht zur Umstellung auf SEPA betroffen. Für Privatkunden galt jedoch eine Übergangsfrist und Banken haben bisher Überweisungsträger, die nicht korrekt ausgefüllt waren, aus Kulanz korrigiert und die Überweisung ausgeführt. Ab dem 1. Februar 2016 endet diese Übergangsfrist und die alte Kontonummer wird ab diesem Stichtag endgültig von der internationalen Kontonummer IBAN abgelöst.

Dies bedeutet, dass falsch ausgefüllte Überweisungsbelege grundsätzlich nicht mehr von den Banken ausgeführt werden. Um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden, wird daher gebeten, Zahlungen an die Stadtverwaltung Trier ausschließlich unter Angabe der SEPA-Daten zu leisten.

Wie setzt sich die internationale Kontonummer IBAN zusammen?

Die IBAN, die die alte Kontonummer ersetzt, hat bei deutschen Banken 22 Stellen und beginnt mit dem Länderkürzel DE. Der BIC ist ein international standardisierter Bank-Code mit 8 oder 11 Stellen. Die Daten zu IBAN und BIC sind auf dem eigenen Kontoauszug ersichtlich. Inzwischen finden sich diese Angaben auch auf den aktuellen EC-Karten.

Die Zusammensetzung der IBAN - Hier am Beispiel des Kontos der Stadtkasse

Was ändert sich bei Überweisungen an die Stadtverwaltung?

Für SEPA-Überweisungen an die Stadt Trier finden Sie die Bankverbindungen mit IBAN und BIC rechts oben in der Datei "SEPA Girokonten der Stadtverwaltung". Privatpersonen können bei Überweisungen die deutschen Kontonummern und Bankleitzahlen nur noch bis zum 1. Februar 2016 verwenden. Für Unternehmen und Behörden wurden SEPA-Überweisungen ab dem 1. Februar 2014 Pflicht.

Alte Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit

Viele Bürger haben der Stadt Trier bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, um fällige Forderungen wie beispielsweise Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Mieten bequem von ihrem Konto einziehen zu lassen. Diese wurden automatisch in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umgewandelt und es war nichts vom Zahlungspflichtigen (Bürger, Vertragspartner, Kunde) zu unternehmen. Wenn keine automatische Umwandlung erfolgen konnte, wurden gesonderte Schreiben an die Zahlungspflichtigen versandt.

Vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug informierte die Stadt Trier in jedem Fall über den Wechsel unter Angabe der sogenannten Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers, für die Stadt Trier lautet sie DE22ZZZ00000004811. Die Mandatsreferenz kennzeichnet das SEPA-Lastschriftmandat und ermöglicht die eindeutige Identifizierung. Bei jedem Einzug wird diese Nummer im Kontoauszug angegeben.

Was ändert sich mit dem SEPA-Lastschriftverfahren?

Vor Belastung des Girokontos erhält der Zahlungspflichtige (Bürger, Kunde, Firma) eine Vorabinformation, welche Bestandteil des SEPA-Lastschriftverfahrens ist. Bisher gab es dieses Instrument nicht im deutschen Zahlungsverkehr. Als Vorabinformation (Pre-Notification) ist eine gesonderte Mitteilung der Stadt Trier oder beispielsweise auch ein Bescheid, eine Rechnung oder ein Vertrag geeignet, der die Belastung ankündigt. Die Vorabinformation enthält weiterhin die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz.

Wie erteile ich eine Einzugsermächtigung?

Seit dem 1. Februar 2014 gelten ausschließlich SEPA-Lastschrift-Mandate. Durch das SEPA-Mandat wird der Zahlungsempfänger, in dem Fall die Stadt Trier, ermächtigt, fällige Beträge vom Zahlungspflichtigen (Bürger, Kunde, Firma) einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichten mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das SEPA-Lastschrift-Mandat muss in schriftlicher Form mit eigenhändiger Unterschrift des Kontoinhabers vorliegen. Eine telefonische Übermittlung oder per E-Mail oder Fax ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich. Ein Formular für ein SEPA-Lastschrift-Mandat ist rechts oben unter Downloads verlinkt.

In welchen Fällen ist ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen?

Ein neues eigenhändig unterschriebenes Mandat muss immer erteilt werden, wenn sich die Bankverbindung ändert.

Bei Änderung des Namens oder der Adresse ist zwar kein neues Mandat erforderlich, zwecks Aktualisierung der Daten wäre die Stadtkasse Trier jedoch für eine Mitteilung dankbar.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Euro-Zahlungsverkehrsraum auf www.sepadeutschland.de

Telefonisch steht für weitere Fragen das Service-Center unter der Rufnummer 115 zur Verfügung.