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29.01.2018 | Gutachterausschuss

Neue Bodenrichtwerte für Wohn-, Geschäfts- und Gewerbegebiete

Bauarbeiten für den Wohnkomplex "Residenz an den Kaiserthermen
Unter dem Namen „Residenz an den Kaiserthermen“ errichtet die Firma Beda Regiebau vier Gebäude mit Eigentumswohnungen an der Charlottenstraße. Die Bodenrichtwerte für solche Wohnbaugrundstücke in Zentrumsnähe gehen weiter nach oben.

(kig) Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2018 neu festgesetzt. Im Vergleich zu 2016 ermittelte das unabhängige Expertengremium Bodenwerterhöhungen von 17 Prozent für die Wohn- und Mischgebiete in der Innenstadt und angrenzenden Vierteln. Auf dem kleinen Markt für unbebaute Grundstücke, auf denen sich der Bau von Eigentumswohnungen anbietet, wird dieser Anstieg noch überboten: Hier wurden Kaufpreise erzielt, die noch einmal 30 Prozent über den neuen Bodenrichtwerten lagen. Auffällig war auch die Zunahme von Käufen bebauter Grundstücke, auf denen nach Erwerb die vorhandenen Gebäude abgerissen wurden, um neue Wohnhäuser zu errichten. Diese bisher nur in hochpreisigen Wohnlagen übliche Praxis wurde 2016 und 2017 auch in mittleren und einfachen Lagen beobachtet.

Neubaugebiete

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf Grundstücke mit gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen innerhalb bestimmter Zonen und werden alle zwei Jahre anhand von Kaufverträgen neu festgesetzt. Bei beispielhaft ausgewählten Neubaugebieten bleibt Castelnau mit einem Quadratmeterpreis von 300 bis 330 Euro am teuersten. Seit 2016 hat sich der Preis aber kaum noch erhöht. Dahinter lagen der Petrisberg mit 305 Euro, Euren mit 290, Filsch mit 265 und Biewer mit 175 Euro. Im Schnitt wurde für Wohnbauflächen in den Randlagen in den beiden vergangenen Jahren eine Wertsteigerung von zwei Prozent ermittelt.

Geschäftslagen

Die innerstädtischen Geschäftslagen der Fußgängerzone weisen die höchsten Bodenrichtwerte in Trier auf. Die Verkehrswerte der Immobilien in diesen Lagen sind abhängig von den nachhaltig erzielbaren Mieten der Läden im Erdgeschoss. Mit Steigerungen von bis zu 35 Prozent in den Toplagen entwickelten sich die Kaufpreise für Immobilien in der City zum Teil sehr dynamisch. So wurde für den Übergangsbereich zwischen Simeonstraße und Hauptmarkt ein Bodenrichtwert von 9400 Euro pro Quadratmeter festgesetzt (2016: 6900). Dagegen blieb der Richtwert in der unteren Neustraße mit 1300 Euro unverändert.

Gewerbegebiete

Die bestehenden Bodenrichtwerte der Gewerbebauflächen wurden von den wenigen Kauffällen im Wesentlichen bestätigt. Sie liegen in Innenstadtnähe daher unverändert zwischen 80 (Güterstraße) und 120 Euro pro Quadratmeter (Gerberstraße). Für die großen Gewerbegebiete wurden Bodenrichtwerte von 95 Euro in Trier-Nord, 80 Euro in Trier-West (Ottostraße) und 50 Euro in Euren/Zewen (Niederkircher Straße) festgesetzt.

Freiflächen

Für landwirtschaftlich genutzte Güter haben sich die Bodenwerte seit 2016 in den meisten Fällen nicht verändert und liegen zwischen 55 Cent in Eitelsbach und 1,70 Euro nahe der Mosel in Ehrang, auf der Kenner Flur oder in Zewen. Freiflächen, die für Erholung, Freizeit oder auch Gartenbau genutzt werden, weisen deutlich höhere Werte auf. Für moselnahe Lagen des gewerblichen Gartenbaus zwischen Euren und Zewen ergaben sich zum Beispiel Bodenrichtwerte von bis zu zehn Euro pro Quadratmeter. Kleingartenparzellen lagen weiterhin zwischen sieben Euro in Ruwer und elf Euro auf der Weismark.

Auch für forstwirtschaftliche Flächen hat der Gutachterausschuss die bisherigen Bodenrichtwerte ohne Veränderung übernommen. Der Quadratmeterpreis liegt zwischen 30 Cent (Zewen, Pfalzel, Irsch, St. Matthias) und fünf Euro im Ausnahmefall Petrisberg.

Geoportal

Die Bodenrichtwerte stehen ab dem 30. Januar im Geoportal der Stadt Trier unter „Bauen und Wohnen“, Ebene Bodenrichtwerte, verknüpft mit dem Stadtplan zur Verfügung. Eine Übersicht zu den Bodenrichtwerten ist unter gutachterausschuss.trier.de erhältlich. Sie können darüber hinaus in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Hindenburgstraße 2, Montag bis Freitag, 8.30 bis 12 Uhr und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr) eingesehen werden. Telefonische Auskünfte zu den durchschnittlichen Richtwerten der Stadtteile sind in der Zeit von 10 bis 12 Uhr unter 0651/718 3693 kostenfrei erhältlich. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden auf Antrag erteilt (Fax: 0651/718-3692).

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