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20.02.2017

Erneut Glasverbot an Weiberfastnacht

Sicherheitskonzepte für die närrischen Tage im Trierer Stadtgebiet

(pe) Damit die Narren unbeschwert Straßenkarneval feiern können, gilt am Fetten Donnerstag (23. Februar) wieder ein Glasverbot rund um den Trierer Hauptmarkt. Die Alkoholkontrollen für Jugendliche sind ähnlich angelegt wie 2016 und es gibt wieder eine Party für Schüler ab 14 Jahren. Bei der Weiberfastnacht 2012 hatte es in Trier massive Probleme durch zahlreiche stark alkoholisierte Jugendliche gegeben. Daraufhin wurde das Sicherheits- und Präventionskonzept in Kooperation zahlreicher städtischer Ämter, des Landkreises Trier-Saarburg, der Polizei und der Rettungsdienste grundlegend überarbeitet. Ein Element, das sich in den letzten Jahren bewährt hat, ist eine Party für Jugendliche ab 14 Jahren nach dem Ende der Festivitäten auf dem Hauptmarkt. So soll verhindert werden, dass sie an neuralgischen Punkten, wie 2012 vor der Treviris-Passage, unkontrolliert Alkohol zu sich nehmen und es zu Körperverletzungen kommt. Die Party in Zusammenarbeit der Jugendclubs Mergener Hof und Exhaus findet 2017 erneut in der großen und zentral gelegenen Aula der Berufsbildenden Schulen statt. Das Programm ist für Schüler ab 14 Jahre geeignet. Um den erwarteten Ansturm noch besser zu regulieren, gab es kleinere Änderungen beim Einsatz und der Verteilung der Sicherheitskräfte. Mitarbeiter des Jugendamts stehen am Fetten Donnerstag bereit, um im Bedarfsfall Jugendliche anzusprechen und den Kontakt mit deren Eltern herzustellen. Die ADD als Schulaufsichtsbehörde verschickt erneut Info- Briefe an die Familien, um sie für mögliche Probleme zu sensibilisieren und für die Party in der BBS-Aula zu werben. Fester Bestandteil des Konzepts sind die Jugendschutzkontrollen beim Verkauf und dem Konsum von Alkohol in Läden und Kneipen. Auf dem Festgelände am Hauptmarkt wird an Weiberfastnacht die Einhaltung der Altersgrenzen durch die Vergabe von Bändchen in verschiedenen Farben bei der Einlasskontrolle sichergestellt.

Neue Sicherheitsfragen hat der Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember aufgeworfen. Die Trierer Polizei bereitet dazu ein Konzept vor. Es wird am heutigen Dienstag bei einer Pressekonferenz vorgestellt, an der Beigeordneter Andreas Ludwig als städtischer Vertreter teilnimmt. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Berlin gilt am Rosenmontag (27. Februar) für das Gebiet rund um die Strecke des Trierer Karnevalsumzugs in der Innenstadt von 11 bis maximal 18 Uhr ein Ein- und Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen.

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