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14.08.2015 | Aufruf

Weiterhin dringend Wohnraum für Asylbegehrende und Flüchtlinge gesucht – Stadt Trier bucht und mietet Hotel-/Pensionsplätze an

Das Amt für Soziales und Wohnen sucht Wohnraum für die in Trier ankommenden Asylbegehrende.

Mit Aufruf der Stadt vom 23. März 2015 wurde an die Bevölkerung appelliert, Einzelpersonen, aber auch Familien mit Kindern einen eigenen Wohnraum bereit zu stellen und zu vermieten.

Allen, die bisher schon Wohnraum zur Verfügung gestellt haben, gilt der Dank der Stadt Trier.

Um den Bedürfnissen der erwarteten Asylbegehrenden und Flüchtlinge nachkommen zu können, sucht die Stadt Trier weiterhin grundsätzlich verschiedenste Unterbringungsmöglichkeiten. Zu denken ist an Zimmer, Wohnungen oder Häuser (gerne auch möbliert), aber auch Pensionen oder Hotels.

Selbstverständlich kann jeder auch Wohnraum unmittelbar an Asylbegehrende vermieten, jedoch weist das Amt für Soziales und Wohnen auch auf die Möglichkeit der Anmietung oder Buchung durch die Stadt Trier hin.

Wer seinen Beitrag zur Willkommenskultur leisten will und Unterbringungsmöglichkeiten anbieten kann, wird gebeten, sich mit dem Amt für Soziales und Wohnen in Verbindung zu setzten.

Sie haben eine Wohnung und möchten diese an die Stadt vermieten?

Nach einer Besichtigung Ihres Angebotes vor Ort wird geprüft, ob die Annahme zu orts- und marktüblichen Preisen möglich ist. Die Stadt Trier tritt für alle Objekte als Vertragspartner (Mieter) auf. Die Konditionen der Vermietung können nach einer Wohnungsbesichtigung besprochen werden. Angestrebt werden längerfristige Überlassungen. Das Amt für Soziales und Wohnen fertigt einen Mietvertragsentwurf, der mit Ihnen besprochen und verhandelt wird. Sofern Sie einen eigenen Mietvertragsentwurf verwenden wollen, wird dieser zunächst von Seiten der Stadt Trier geprüft.

Nach Mietvertragsabschluss und Übergabe des Mietobjektes werden unter Umständen notwendige Renovierungsarbeiten durchgeführt und die Wohnung ausgestattet. Bei Vertragsende werden die Mietobjekte entsprechend den mietrechtlichen Bestimmungen für die Rückgabe hergerichtet (z. B. Entsorgung von Sperrmüll, Reinigungen und Schönheitsreparaturen).

Sie haben Pensions- oder Hotelplätze und wollen diese zur Verfügung stellen?

Die Stadt Trier bucht die Bereitstellung eines oder mehrerer Zimmer für einen zu verhandelnden Zeitraum. Angestrebt wird eine längerfristige Dauer. Dadurch kommt ein für beide Seiten verbindlicher (formloser) Beherbergungs- bzw. Gastaufnahmevertrag zustanden. Es handelt sich damit nicht bloß um unverbindliche Reservierungen! Vor Abschluss eines Beherbergungsvertrages prüft die Stadt Trier nach einer Besichtigung vor Ort, ob die Möglichkeit besteht, die Zimmer zum üblichen Zimmerpreis zu buchen.

Wie kommen die Bewohner in die von der Stadt Trier angemieteten bzw. gebuchten Unterkünfte?

Nach Zuweisung der Asylbegehrenden an die Stadt Trier werden diese geeigneten Unterkünften zugeteilt. Dabei wird u. a. die Familienzusammensetzung berücksichtigt. Eine sozialverträgliche Unterbringung ist Ziel der Wohnraumversorgung. Das Amt für Soziales und Wohnen und seine Kooperationspartner stehen außerdem für eine soziale Betreuung der Asylbegehrenden bereit. Die professionelle Sozialbetreuung wird im Einzelfall durch bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt ergänzt, denn bereits jetzt haben viele Triererinnen und Trierer in zahlreichen Gesprächen auf Grund des Aufrufes der Stadtspitze vom 27. April 2015 die Bereitschaft signalisiert, sich für die Belange von Flüchtlingen einzusetzen!

Wohin können Sie sich wenden?

Wenn Sie eine Unterbringung anbieten können, wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen, Telefon 0651/718-4589 oder -2502 oder -4532 oder -3537, Mail: wohnraum@trier.de. Dort können alle weiteren Fragen im Detail gerne besprochen werden.