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06.10.2015

Mit dem Laser gegen Temposünder

Testbetrieb im Herbst 2015: Ein Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung richtet eine Geschwindigkeitsmessanlage in der Karl-Marx-Straße ein. Hier gilt Tempo 30.
Testbetrieb im Herbst 2015: Ein Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung richtet eine Geschwindigkeitsmessanlage in der Karl-Marx-Straße ein. Hier gilt Tempo 30.
Mit 60 Sachen durch die Karl-Marx-Straße, mit Tempo 80 nach Mariahof oder gar mit 120 auf dem Tacho über die Moseluferstraße: Raser dieser Kategorie sind leider keine Seltenheit. Ab 2016 geht das Rathaus mit einem eigenen Team gegen solche Verkehrssünder vor. Zur Identifizierung geeigneter Standorte, zur Einrichtung der Messgeräte und zur Schulung der Mitarbeiter werden in den nächsten Wochen Probekontrollen an verschiedenen Straßen angesetzt.

Die beim Testlauf registrierten Verstöße haben für die Autofahrer noch keine Konsequenzen. „Erste Testmessungen mit einer Vielzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen haben aber bereits gezeigt, dass die Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten können“, betont Ordnungsdezernent Thomas Egger.

Die städtische Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt wird bei ihren Kontrollen zwei mobile Geschwindigkeitsmessanlagen mit Filmkamera und Lasertechnik einsetzen. Stark vereinfacht ausgedrückt funktioniert die Messung so: Das Gerät sendet einen permanenten Laserimpuls aus, der von einem Fahrzeug reflektiert wird. Das Messgerät empfängt den reflektierten Strahl und kann daraus den Weg berechnen, den das Fahrzeug in einer bestimmten Zeit zurücklegt.

Die erfassten Daten und Aufnahmen werden per Funk in das Ausgabegerät in einem in der Nähe geparkten Auto übertragen und dort von jeweils zwei Hilfspolizeibeamten der Verkehrsüberwachung ausgewertet. Ab 1. Januar 2016 gilt: Ein Verwarnungsgeld kann verhängt werden, wenn das Tempolimit um neun km/h oder mehr überschritten wird, denn drei km/h gelten als Messtoleranz, und weitere fünf km/h über dem Limit gelten als geringfügiges Vergehen. In einer Tempo-30-Zone wird es also ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 39 Stundenkilometern ernst. Je nachdem, wie gravierend der Verstoß ist, kann aus dem Verwarnungs- ein Bußgeld werden (60 Euro oder mehr), darüber hinaus drohen Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamts und der Einzug der Fahrerlaubnis. Wenn kein Regelverstoß vorliegt, werden die Aufnahmen und Fahrzeugdaten nicht gespeichert.

Gefahrenstellen an Schulen

Der Stadtrat hatte die Einführung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) im Oktober 2014 beschlossen. In Trier ist bisher die Polizei für diese Aufgabe zuständig und wird auch bis Ende des Jahres weitere Kontrollen durchführen. Für die Abwicklung der KGÜ wurden im Ordnungsamt sechs neue Planstellen im Außendienst und 4,5 Stellen im Innendienst geschaffen. Mit den beiden Messgeräten können alle Straßenräume vom verkehrsberuhigten Bereich bis hin zu mehrspurigen Hauptdurchgangsstraßen und Baustellenbereichen überwacht werden. „Im Fokus werden Unfallhäufungspunkte und andere potenzielle Gefahrenstellen wie Kindergärten oder Schulen stehen, aber auch generell Tempo-30-Zonen“, erklärt Elmar Geimer, Leiter der Verkehrsüberwachung. Die städtischen „Laser“ müssen dabei immer innerhalb der gelben Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder stehen.