2700 Tonnen Streusalz auf Lager
Amtsleiter Bernd Steil informierte im Baudezernatsausschuss über den Sachstand. Die Verwendung von Feuchtsalz sei für die Vorbeugung von Glatteis unverzichtbar, so Steil. Splitt komme vor allem bei einer geschlossenen Schneedecke zum Einsatz.
Nicht nur die Stadt muss bei einem Wintereinbruch aktiv werden: Für alle Straßenanlieger besteht eine Räum- und Streupflicht. Bürgersteige oder 1,50 Meter breite Gehstreifen müssen von 7 bis 21 Uhr gefahrlos benutzbar sein. Sie müssen frei von Schnee und Eis oder ausreichend abgestreut sein. Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen gilt die Regelung ab 8 Uhr. Die Schnee- und Eismassen sind so aufzuschichten, dass mindestens ein 1,50 Meter breiter Streifen für Fußgänger frei bleibt. Außerdem müssen Haltestellen, Straßenübergänge, Kanalschächte, Hydranten, Sinkkästen sowie Gas- und Wasseranschlüsse freigehalten werden.