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30.04.2015 | Stadt reagiert auf Kritik an erhöhten Gebühren

Elternbeiträge bei Krippen- und Hortplätzen gestiegen

Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung sind 2015 gestiegen.
Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung sind 2015 gestiegen.
Die Anhebung der einkommensabhängigen Elternbeiträge zum 1. Januar dieses Jahres wurde erforderlich, da das Kita-Gesetz Rheinland-Pfalz eine Abdeckung von bis zu 17,5 Prozent der Personalkosten durch die Elternbeiträge vorsieht. Darauf weist das städtische Jugendamt hin und reagiert damit auf die laut gewordene Kritik an den neuen Krippen- und Hortgebühren. Der bisherige Deckungsgrad lag bei rund neun Prozent, so die Stadt.

Statt auf Basis des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens erfolgt die Festsetzung der einkommensabhängigen Elternbeiträge nunmehr auf Grundlage des bereinigten Nettoeinkommens. Es berücksichtigt sämtliche Einkünfte einer Familie abzüglich der Belastungen. Damit werden jetzt die tatsächlichen Nettoeinkünfte sowie steuerfreie Einkünfte eingerechnet, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Im Ergebnis ergibt sich dadurch eine sozial gerechtere Einstufung. Das Verfahren der Berechnung entspricht den „Gemeinsamen Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII“ der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder. Selbstverständlich wird hierbei berücksichtigt, ob es sich um ein Eltern- oder zwei  Elternfamilien handelt.

Die entsprechende Beschlussvorlage wurde im Stadtvorstand und im Jugendhilfeausschuss zur Diskussion gestellt und beschlossen. Im Jugendhilfeausschuss sind neben den Sachverständigen der Fraktionen unter anderem die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, KiTa- und Jugendeinrichtungen, Vereine sowie Beiräte vertreten. Auch die Spitzen der Wohlfahrtsverbände haben der Neugestaltung grundsätzlich zugestimmt. Der Stadtrat beschloss die entsprechende Vorlage abschließend am 22. Juli vergangenen Jahres bei 43 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen. „Es gab offensichtlich in einer Reihe von Fällen Versäumnisse in der Kommunikation mit den Eltern“, räumt die zuständige Dezernentin Angelika Birk ein, „die sozial gerechtere Einstufung wird dadurch jedoch nicht in Frage gestellt“:

Einen Elternbeitrag in Höhe von 1.029 Euro (zwei Kinder im Hort, ein Kind in der Ganztagsbetreuung in der Krippe) zahlt ein Haushalt mit einem Elternteil mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 4.965 Euro bis 5.240 Euro bzw. ein Haushalt mit zwei Elternteilen mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 5.329 Euro bis 5.604 Euro.

Die Höchstbeiträge für Familien stellen sich seit Januar wie folgt dar: für Kinder unter zwei Jahren in Ganztagsbetreuung von 352 auf 546 Euro, für Kinder unter zwei Jahren in Teilzeitbetreuung von 297 auf 382 Euro und für Kinder im Schulalter (Hort) von 263  auf 382 Euro.

Beschwerden kommen aktuell vorrangig von Familien mit mehreren Kindern in Betreuung. Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist der Geschwisterrabatt nicht weggefallen, sondern die Anzahl der Kinder wird in der Einkommensstaffelung berücksichtigt. Konkret heißt das: eine Familie mit zwei Elternteilen und einem Kind zahlt den Höchstbeitrag ab einem verfügbaren Nettoeinkommen in Höhe von 4.131 Euro. Eine Familie mit zwei Elternteilen und drei Kindern zahlt den Höchstbeitrag pro Kind jedoch erst ab einem verfügbaren Nettoeinkommen in Höhe von 6.154 Euro.

Die Ausgaben für die Kinderbetreuung sind zudem steuerlich absetzbar (Sonderausgabenabzug). Ein interkommunaler Vergleich ist aufgrund der Unterschiede in der Einkommensstaffelung schwierig.