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26.02.2015 | Luftschadstoffe

Alles im grünen Bereich

An der viel befahrenen Ostallee befindet sich eine der beiden Messstationen für die Luftqualität in Trier.
An der viel befahrenen Ostallee befindet sich eine der beiden Messstationen für die Luftqualität in Trier.
Die Belastung der Luft in der Trierer Innenstadt mit Stickstoffdioxid und Feinstaub blieb 2014 erneut klar unterhalb der Grenzwerte. Das geht aus den Berichten des Landesumweltamts für die Messstation Ostallee hervor. Die Stationen in der Kaiserstraße und an der Universität waren im Januar 2014 abgeschaltet worden. Stattdessen werden nun Daten für Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM 2,5) und Ozon von der Station Eltzstraße im Stadtteil Pfalzel erfasst.

Für die Ostallee wurde ein Jahresdurchschnittswert für Stickstoffdioxid von 34 Mikrogramm pro Kubikmeter gemeldet, ein leichter Anstieg gegenüber 2013 (33). Der Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit liegt bei 40 Mikrogramm. Zu den Hauptquellen der Luftverschmutzung mit Stickstoffdioxid zählt der Autoverkehr, speziell Dieselfahrzeuge. Die Messstation Ostallee befindet sich an einer Straße mit hoher Verkehrsdichte. In der Eltzstraße ist dies nicht der Fall, entsprechend lag der Durchschnittswert mit 26 Mikrogramm hier deutlich niedriger.

Der höchste Tagesmittelwert für Feinstaub (PM 10) in der Ostallee wurde am 5. April mit 72 Mikrogramm registriert. Insgesamt wurde an acht Tagen die Marke von 50 Mikrogramm überschritten (2013: 10). Die Luftqualitätsrichtlinie der EU erlaubt eine solche Überschreitung an maximal 35 Tagen. Der Jahresschnitt für Feinstaub ist 2014 leicht auf 20 Mikrogramm gesunken und liegt damit weiterhin deutlich unter dem gesundheitsgefährdenden Limit von 40 Mikrogramm.

Kleinste Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser bis 2,5 Mikrometer (PM 2,5) werden gesondert erfasst. Der an der Station Pfalzel gemessene Schnitt von 12 Mikrogramm pro Kubikmeter lag niedriger als im Jahr zuvor an der Kaiserstaße (14). Beim Ozon wurde in Pfalzel elfmal der Zielwert von 120 Mikrogramm für ein Acht-Stunden-Intervall überschritten. Als unbedenklich gelten 25 Überschreitungen pro Jahr.