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Schulessen

Hochbetrieb in der Mensa der Ganztagsschule Trier-Zewen.
Hochbetrieb in der Mensa der Ganztagsschule Trier-Zewen.

Für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist eine gesunde, regelmäßige und ausgewogene Ernährung von sehr hoher Bedeutung.

Derzeit bieten in Trier 19 Ganztagsschulen mittags eine warme Mahlzeit an. Die Eltern zahlen im Schuljahr 2023/24 einen Eigenanteil von 3,80 Euro pro Mahlzeit für die teilnehmenden Schüler und Schülerinnen.

Der Eigenanteil am Mittagessen wird analog der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) erhoben und jeweils zum Schuljahresbeginn angepasst.

Für das Schuljahr 2023/24 beläuft sich der Eigenanteil auf 3,80 Euro.

Eltern mit mehreren Kindern, die am Essensangebot teilnehmen, zahlen unter folgenden Voraussetzung einen ermäßigten (geringeren) Beitrag:

  • Teilnahme der Geschwister an einem Ganztagsangebot
    und
  • Teilnahme der Geschwister an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe
Die Kosten verringern sich auf:
Ermäßigungsbeitrag pro Mahlzeit 2. Kind: 2,51 Euro
Ermäßigungsbeitrag pro Mahlzeit 3. Kind und weitere: 2,01 Euro

Liegt dem Amt für Schulverwaltung und Sport ein Leistungsbescheid des Jobcenters oder eine Kostenübernahmeerklärung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vor, entfällt der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten.

Ein Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) kann gestellt werden bei:

  • Jugendamt Trier, Eurener Straße 48a – Geb. 4, 54294 Trier
    gilt für Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag

  • Amt für Soziales und Wohnen, Verwaltungsgebäude II, Am Augustinerhof, 54290 Trier
    gilt für Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Amt für Soziales und Wohnen, Eurener Straße 15, 54294 Trier
    gilt für Empfänger, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben

Ab dem 1. August 2019 müssen Sie beim Jobcenter Trier keinen gesonderten Bildungs-und Teilhabe-Antrag mehr stellen. Wenn Ihr Kind an einer Mittagsverpflegung teilnimmt, müssen Sie dem Jobcenter Trier einen Nachweis der Schule über die Teilnahme am Schulessen und dem Amt für Schulverwaltung und Sport eine Kopie des Bewilligungsschreibens vorlegen.

Förderung über Sozialfonds

Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Schuljahr 2022/23 die Kosten für das Mittagessen über einen gesonderten Sozialfonds. Damit soll bedürftigen Kindern, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, ein warmes Mittagessen ermöglicht werden. Der Antrag kann bis zum 11. August 2023 gestellt werden.

Teilnahme am Sozialfonds beantragen

Ob das Schulmittagessen im Schuljahr 2023/24 von Seiten des Landes wieder gefördert wird, ist noch offen.

 
Zuständiges Amt
 
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