Schiedspersonen
Die Hinzuziehung von Schiedspersonen ist obligatorisch bei den Privatklagedelikten Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung sowie für bestimmte Zivilstreitigkeiten, nämlich den in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, in Streitigkeiten wegen Überwuchses, Hinüberfalls, eines Grenzbaumes, Einhalten eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes von Pflanzen sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre, soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen:
- Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Beteiligten.
- Zuständig ist jeweils die Schiedsperson, in deren Bezirk der Beschuldigte bzw. Täter wohnt.
- Im Zweifelsfall kann beim Rechtsamt unter Telefon (0651) 718-1303 oder beim Amtsgericht Trier unter Telefon (0651) 466-4217 Auskunft eingeholt werden.
Aktuelles Verzeichnis der Schiedspersonen
Bezirk | Schiedsfrau/Schiedsmann |
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1 Ehrang, Quint, Pfalzel, Biewer, Trier-West, Pallien, Euren, Zewen, Oberkirch, Herresthal | Erhard Büch Amtsraum: Am Augustinerhof, 54290 Trier, Verwaltungsgebäude VI (Bauaufsichtsamt) Postanschrift: Bobinethöfe 31, 54294 Trier Telefon mobil: 0174-2060137 Sprechstunde: nach Vereinbarung (Vertretung: Bezirk 2, Herr Michels) |
2 Ruwer, Eitelsbach, Nells Ländchen, Kürenz, Tarforst, Filsch, Irsch, Kernscheid, Olewig | Bernd Michels Im Alten Garten 23, 54296 Trier Telefon: 0651-140288 Sprechstunde: nach Vereinbarung (Vertretung: Bezirk 3, Frau Kewes) |
3 Mariahof, Heiligkreuz, Matthias, Barbara, Feyen, Weismark, Maximin, Altstadt, Gartenfeld | Julia Peuckmann Philipp-Loosen-Str. 1, 54295 Trier Telefon mobil: 0151/67104085 Sprechstunde: nach Vereinbarung (Vertretung: Bezirk 1, Herr Büch) |
Zuständiges Amt