Haushaltsumfrage für den Trierer Mietspiegel 2016
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. „Ich bitte dennoch alle Bürgerinnen und Bürger Triers, sich zu beteiligen, weil nur so eine repräsentative Übersicht der Mietpreisdaten erstellt werden kann“, betont Bürgermeisterin Angelika Birk. Die Datenerhebung wird von der Stadt, vom Mieterverein und vom Haus- und Grundbesitzerverband unterstützt und unterliegt der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten. Mit der Befragung und Mietspiegelerstellung wurde das Institut F+B Forschung und Beratung beauftragt.
Nach dem Miethöherecht können ortsübliche Vergleichsmieten mit Hilfe von vier Nachweisformen ermittelt werden: drei Vergleichswohnungen, ein Sachverständigengutachten, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder der Mietspiegel. Er hat sich nach Einschätzung des städtischen Amts für Soziales und Wohnen als wichtiges Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und Beweismittel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bewährt.
Wie bereits in der Vergangenheit wird der Entstehungsprozess des Mietspiegels von einem Arbeitskreis begleitet. Ihm gehören Vertreter der Stadt, der Mieter- und Vermietervereine, der Wohnungswirtschaft und der Stadtratsfraktionen an. Er tagt jeweils drei- bis viermal. Zwei Sitzungen haben bereits stattgefunden. Nach der Erhebung der erforderlichen Mietdaten im November/Dezember und deren Auswertung durch die Firma F+B folgt die Ergebnispräsentation und Anerkennung des neuen Mietspiegels.