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Neue Grabarten - Alternative Bestattungsform

Rasengrab - Urnengemeinschaftsanlage - Urnengemeinschaftsanlage auf historischen Grabstätten

Ungenutzte Grabstätte auf dem Hauptfriedhof
Die Grabstätte der Familie Hymmen auf dem Hauptfriedhof wird nicht mehr genutzt und kann jetzt zu einem Urnengemeinschaftsgrab umgestaltet werden.

Neben den bisherigen Bestattungsformen, wie zum Beispiel Sarg- bzw. Urnenbestattungen, sind auf den städtischen Friedhöfen auch die Beisetzung in Rasengrabfeldern und Urnengemeinschaftsgräbern möglich. Die neuen Bestattungsformen werden erst auf dem Haupt-, Süd- bzw. Westfriedhof angeboten.

Falls Sie weitere Fragen zu den neuen Grabarten haben, können Sie sich gerne an unsere Friedhofsverwaltung wenden.

Die genauen Erwerbskosten können Sie aus der Friedhofsgebührensatzung entnehmen.

Auf welchen Friedhöfen die neuen Grabformen angeboten werden, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung!

Das Rasengrab befindet sich in einer Rasenfläche, deren Pflege mit dem Graberwerb für die Nutzungsdauer abgegolten wird. Es stellt eine Alternative zum anonymen Grab dar und entlastet den Nutzungsberechtigten auf Dauer von jährlichen Unterhaltungskosten für die Grabpflege.

Die Lage der Grabstelle ist bekannt und kann mit einem individuellen Grabstein gekennzeichnet werden. Stehende und liegende Grabmale sind zulässig, Höchst- und Mindestabmessungen sind wie bei den übrigen Grabarten nach Vorgaben der Verwaltung einzuhalten. Das Grabmal muss am Kopfende auf ein Streifenfundament aufgestellt werden.

Da es sich dem Grunde nach um ein Reihengrab handelt, erfolgt die Belegung  der Reihe nach gemäß den Vorgaben der Friedhofsverwaltung. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre, ein Nacherwerb ist nicht möglich.

Pro Grabstelle ist eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung möglich, die Grabeinzelgröße beträgt 0,90 x 2,20 Meter.

Die Einfassung des Grabmalsockels erfolgt mit einer einheitlichen Pflasterzeile, individuelle Einfassungen sind nicht möglich. Herstellung und Pflege der Rasenfläche, das Streifenfundament und die Pflastereinfassung sind im Preis für die Grabstelle enthalten und mit dem Nutzungsrecht abgegolten.

Urnenbestattung in einer Gemeinschaftsanlage und einer Gemeinschaftsanlage auf historischen Grabstätten

Die Urnengemeinschaftsanlage stellt ebenfalls eine Alternative zur anonymen Beisetzung dar und ist mit einem Urnenreihengrab vergleichbar. Westfriedhof - UrnengemeinschaftsanlageDabei erhalten mehrere Gräber ein gemeinsames Grabmal, auf welchem die Namen der Verstorbenen verzeichnet sind. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, ein Nacherwerb ist nicht möglich. 

Grabmalsetzung und -beschriftung, Bepflanzung und Grabpflege auf Dauer des erworbenen Nutzungsrechtes sind im Preis für die Grabstelle enthalten und mit der Gebühr für das Nutzungsrecht abgegolten.

Eine Urnenbestattung ist künftig möglich

  • in Urnengemeinschaftsanlagen, welche erstmalig hergestellt werden, sowie
  • in Urnengemeinschaftsanlagen auf historischen Grabstätten, bei denen es sich um ehemalige Familiengräber auf dem Hauptfriedhof handelt.

Allen gemeinsam ist, dass sie ebenfalls eine Alternative zur anonymen Beisetzung darstellen, bzw. eine Alternative zur Ausstreuung im benachbarten Ausland sind.

In beiden Formen der Gemeinschaftsanlage ist jeweils Platz für max. 20 Urnen, bei einer Größe der Grabstelle von 0,5 mal 0,5 Meter. Pro Grabstelle ist eine Urnenbestattung möglich.

Die Anlage verfügt über ein gemeinsames Grabmal, auf dem die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum in gleicher Größe angebracht sind, wobei Form und Ausbildung von Anlage zu Anlage unterschiedlich sein können.

Den Angehörigen ist die genaue Lage der Urne bekannt, und mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes sind alle Kosten für das Grabmal, die Gravur, Grabbepflanzung und Pflege abgegolten.

Bei den Urnengemeinschaftsanlagen auf historischen Grabstätten ist die Restaurierung des Grabsteines ebenfalls mit dem Nutzungsrecht abgegolten.