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Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung (Versicherungsamt)

Das Versicherungsamt als untere Versicherungsbehörde bietet eine unabhängige, kostenfreie und objektive Beratung zur Sozialversicherung, da das Sozialversicherungsrecht für Bürgerinnen und Bürger umfassend und schwierig ist. Es nimmt seine Aufgaben in eigener Zuständigkeit wahr und handelt nicht im Auftrag der Versicherungsträger. Da es den Versicherungsträgern nicht angegliedert ist, liegt auch keine Weisungsgebundenheit vor.

Die Versicherungsämter haben insbesondere in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen, auf Verlangen des Versicherungsträgers den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten.

Zuständig ist das Versicherungsamt, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte zur Zeit des Antrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort oder Tätigkeitsort hat.

Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst die fünf Zweige Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Der Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung liegt erfahrungsgemäß im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung i.S.d. Sozialgesetzbuches VI. Die Dienste des Versicherungsamtes können insbesondere in nachfolgenden Angelegenheiten in Anspruch genommen werden:

Beratung von gesetzlich Versicherten

  • Voraussetzungen, Möglichkeiten und Zweckmäßigkeit der Erfüllung, Erhaltung und Erhöhung von Rentenansprüchen
  • Pflichtversicherung in der Rentenversicherung kraft Gesetzes bzw. auf Antrag von Selbständigen, Handwerkern, Künstlern, Publizisten, Pflegepersonen, Beschäftigte in Privathaushalten (Haushaltsscheckverfahren),
  • Anrechnung von Kindererziehungszeiten
  • freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft bzw. zur Erfüllung von Wartezeiten sowie deren Rentabilität
  • Versorgungsausgleich bei Ehescheidung und Rentensplitting bei Ehegatten
  • Nachentrichtung von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen
  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Renten
  • Auswirkungen von Altersteilzeitarbeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Beurlaubung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit auf die Rente
  • Klärung des Versicherungsverlaufs

Entgegennahme und Prüfung von Leistungsanträgen

  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschl. Erziehungsrente
  • Renten wegen Alters
  • Renten wegen Todes
  • Beitragszuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung
  • Beitragserstattungen

Auf- und Entgegennahme von sonstigen Anträgen und Erklärungen

  • Anträge auf Kontenklärung, Anrechnungs- und Ersatzzeiten sowie auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
  • Fragebögen zur Herstellung von Versicherungsunterlagen bei fehlenden Versicherungsunterlagen

Organisatorisch ist das Versicherungsamt in das Amt für Soziales und Wohnen, Fachbereich Soziale Hilfen, eingebunden.

 
Zuständiges Amt
 
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